Unfallmeldung bei Mietwagen unerlässlich

Sind Urlauber mit einem Mietwagen unterwegs und kommt es dabei zu einem Unfall, ist die sofortige Schadensmeldung bei der Polizei oft Bestandteil des Mietvertrags. Das gilt auch für Fälle, in denen der Unfallverursacher bekannt ist oder Reisende Gefahr laufen, ihren Flug zu verpassen.

Im vorliegenden Fall hatte der spätere Kläger über einen Reiseveranstalter in Deutschland ein Auto in Italien gemietet. Am Tag seines Rückfluges wurde sein korrekt geparktes Mietauto von einer Italienerin angefahren und beschädigt. Die Unfallverursacherin hinterließ ihre Kontaktdaten. Da der Reisende befürchtete, seinen Rückflug zu verpassen, meldete er den Unfall nicht bei der Polizei, sondern übergab die Adresse der Unfallverursacherin nur dem Vermieter bei der Rückgabe des Mietwagens.

Obwohl der Kontakt hergestellt werden konnte, behielt der Autovermieter die Kaution in Höhe von 900 Euro ein. Dagegen klagte der Kunde. Seiner Ansicht nach sei es ihm nicht zuzumuten gewesen, den Unfall zu melden und dadurch eventuell seinen Flug zu verpassen. Die Mietwagenfirma erstatte ihm daraufhin freiwillig die Kaution. Als der Mann nun auch noch die Kosten für den Anwalt zurückforderte, weigerte sich die Firma jedoch.

Zu Recht, wie die Richter befanden. Da der Kläger nicht die vertraglich festgelegten Erstattungsvoraussetzungen erfüllt hatte, habe er kein Recht auf die Rückzahlung der Selbstbeteiligung und deshalb auch nicht auf die Erstattung der Anwaltskosten. Amtsgericht München, Az.: 233 C 7550/15 / Quelle: TIP News / DMM