Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, dass an der Neuregelung, die in anderen Ländern bereits üblich ist, z.B. Frankreich, kein Weg vorbeiführe. Bis dato wird die 3G-Regel in Deutschland nur bei einigen Auslandsflügen praktiziert, soweit ausländische Fluggesellschaften dies verlangen. Im Bundesverkehrsministerium ist der Vorschlag noch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen; man beruft ich lieber auf Studien, wonach Mund-Nase-Schutzmasken weitgehend schützen und das Infektionsgeschehen in Zügen und Flugzeugen verringern. Skepsis auch beim Bundesjustizministerium, dem die Rechtsgrundlage für eine solche Verordnung fehlt. Die Regelungen im Infektionsschutzgesetz beziehen sich allein auf den internationalen Reiseverkehr.
Generell denken die beiden Ministerien aber auch die Bundespolizei und die Bahngewerkschaften, dass die Kontrolle der möglichen Hygieneregeln kaum machbar ist, zumal die Deutsche Bahn ohnehin ihr Kontrollpersonal abbauen möchte. Im Übrigen gebe es im Land der Bedenkenträge auch datenschutzrechtliche Fragen. Bei Deutscher Bahn und Lufthansa schweigt man sich aktuell noch aus. Quelle: Bundesregierung / DMM