US-Verkehrsministerium will US-Airlines ihr fragwürdiges Handwerk zum Nachteil der Kunden legen

Southwest gibt sich als sehr verbraucherfreundlich und schließt sich nicht der Klage großer US-Fluggesellschaften gegen den Biden-Regierung an. Die will den Airlines ihre Praktiken, versteckte Gebühren zu kassieren, von denen die Kunden erst nach der Buchung ihres vermeintlich günstigen Tickets erfahren, verbieten.

Die in Dallas/Texas  ansässige Southwest Airlines lehnt es ab ,sich einer Klage von American Airlines, Alaska Airlines, Delta Air Lines, Hawaiian Airlines, JetBlue und United Airlines gegen eine neue Regelung der Biden-Regierung anzuschließen. Das US-Verkehrsministerium verlangt von den Fluggesellschaften die Offenlegung aller normalerweise verborgenen Gebühren, bevor Geschäfts- oder Privatreisende ihre Flüge online buchen. 

Nach DMM-Informationen haben sich die sechs großen US-Carrier in der Klage, die Ende letzter Woche beim fünften US-Berufungsgericht eingereicht wurde, mit der in Washington DC ansässigen Lobbygruppe Airlines For America zusammengetan. Die klagenden Airlines wollen unter allen Umständen die angekündigte Vorschrift des US-Verkehrsministeriums (DOT) verhindern, die sie dazu verpflichtet, alle aus gutem Grund versteckten Gebühren im Voraus offenzulegen, wenn Verbraucher online nach einem Flug suchen.

Die erstmals im Jahr 2022 angekündigte Regel sieht vor, dass Fluggesellschaften eine Reihe von Zusatzgebühren in den Grundpreis einrechnen müssen, der Verbrauchern angezeigt wird, wenn sie online nach einem Flug suchen, entweder auf der eigenen Website der Fluggesellschaft oder auf aggregierten Vergleichsseiten wie Expedia.

Zu den Gebühren, die laut United States Department of Transportation (DOT) im Voraus bekannt gegeben werden müssen, gehören die Kosten für aufgegebenes Gepäck sowie Gebühren im Zusammenhang mit der Änderung oder Stornierung eines Tickets. Die Vorschrift soll Fluggesellschaften nicht davon abhalten, zusätzliche Gebühren für optionale Extras zu erheben, aber die Biden-Regierung möchte verhindern, dass Verbraucher dazu verleitet werden, ein Ticket zu kaufen, das aus einem künstlich niedrigen Grundpreis besteht, der nach den üblichen „Überraschungsgebühren“ plötzlich teurer wird“, zumal diese Gebühren von den Airlines zu einem späteren Zeitpunkt des Buchungsprozesses erst hinzugefügt werden.

Die klagenden Luftfahrtunternehmen argumentieren, mit der neuen Regelung würden die Kunden verwirrt. 
In der Klage behaupten sie, dass das DOT seine Befugnisse überschreitet, indem es „private Geschäftsabläufe in einem florierenden Markt“ reguliert, und die neue Regelung als „willkürlich, launisch, ermessensmissbräuchlich und generell rechtswidrig“ beschreibt.

Im April stellte das Verkehrsministerium fest, dass die Verbraucher insgesamt 500 Mio. US-Dollar pro Jahr zu viel für das zahlen, was die Biden-Regierung als „Junk-Gebühren“ bezeichnet. „Fluggesellschaften sollten miteinander konkurrieren, um das Geschäft mit den der Passagiere zu sichern – und nicht darum, wer die meisten Überraschungsgebühren verlangen kann“, sagte US-Verkehrsminister Pete Buttigieg, als die endgültige Regelung veröffentlicht wurde.

Obwohl sich das DOT noch nicht öffentlich zu der Klage geäußert hat, sagt die Behörde, dass die Regel die Verwirrung der Verbraucher beseitigen und der Öffentlichkeit helfen soll, die wahren Kosten von Flugreisen rechtzeitig zu erfahren. Das DOT verwies zudem darauf, dass die Regel „Ködertaktiken, die einige Fluggesellschaften anwenden, um die wahren Kosten von ermäßigten Flügen zu verschleiern“, verbieten wird.

Der erste Entwurf der Regel hätte Fluggesellschaften auch dazu verpflichtet, Gebühren für Familiensitzplätze offenzulegen. Diese Anforderung wurde jedoch aus der endgültigen Regelung gestrichen, da das DOT an einer anderen Regel arbeitet, die es Fluggesellschaften gänzlich verbieten soll, Sitzplatzgebühren für Familien zu erheben.

Trotz der Unbeliebtheit der Junk-Fee-Regel bei dem Airline-Sextett  hat sich Southwest Airlines für die neue Vorschrift ausgesprochen und weigert sich, sich der Klage anzuschließen. Quelle: DOT / DMM