USA verschärfen Einreisebestimmungen

Knapp 3 Mio. Bundesbürger sind 2018 in die USA gereist, davon sicher einige Hundert oder Tausend per Global Entry-Programm. Anders als Deutschland, wo seit 2015 2,5 Mio. Menschen ohne Pass illegal eingereist sind, ist derlei in den USA zu 100 % ausgeschlossen. Ohne Pass bekommt man keinen Fuß ins Land. Dazu braucht man abgesehen vom Pass vorher schon mal die elektronische Genehmigung zur Einreise. Die ESTA (Electronic System for Travel Authorization) Prozedur wurde aktuell verschärft.

Die USA verschäwren ihr ESTA-Programm. Foto CBP / DMM

Seit 12. Januar 2009 müssen alle Staats¬angehörigen von VWP-Ländern (VWP = Via Waiver Program), die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine Reise-Genehmigung beantragen. Der Spaß kostet 14 US-Dollar (zu zahlen per Kreditkarte). Die Einreiseerlaubnis ist zwei Jahre gültig und erlaubt mehrfache Einreisen für eine Dauer von maximal 90 Tagen.

Bislang erhielt man vom Online-Antragssystem nach Eingabe aller notwendigen Angabe in der Regel in Sekundenschnelle die Genehmigung. Ab sofort muss man das ESTA mindestens 72 Stunden vor Abflug in die USA beantragen. Dies, weil die ESTA-Genehmigung künftig nur noch zeitverzögert erteilt wird. Wie die US-Grenzbehörde CBP mitteilt, werden die ESTA-Genehmigungen ab sofort nicht mehr in „real-time“, also sofort, ausgestellt. Deshalb ist es ab sofort Pflicht, den ESTA-Antrag mindestens 72 Stunden vor Einreise in die USA online einzureichen. Damit ist gewährleistet, dass man bei der Grenzkontrolle in den USA nicht abgewiesen wird.

Wer einen ESTA-Antrag gestellt, diesen aber nicht bestätigt bekommen hat, darf nicht einreisen. Eine Begründung für die Praxisänderung gibt es nicht. Möglicherweise will man die Anträge etwas genauer prüfen, oder eben Konfliktsituationen an Grenzkontrollen aufgrund eines unklaren ESTA-Status eindämmen. Im Prinzip galt die 72-Stunden-Regelung jetzt schon, sie musste aber nicht zwingend befolgt werden. Aber neuerdings ist sie zwingend.

VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreise¬erlaubnis an der Einreise¬stelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.

Seit einiger Zeit benötigt das U.S. Departement of Homeland Security noch zusätzliche persönliche Angaben wie Daten der Eltern, Notfallkontaktpersonen, die Beantwortung von Fragen nach den persönlichen Social-Media-Profilen. Die Angaben dazu sind freiwillig. Allerdings ist es fraglich, ob bei Nichtbeantwortung eine genauere Überprüfung stattfindet oder ob es weitere Fragen aufwirft, wenn die Frage unbeantwortet bleibt. I.d.R. ist es so, dass die Zoll- und Grenzschutzbeamten damit zunächst nur Zugriff auf die öffentlichen Inhalte der Social-Media-Profile haben. Um auch die privaten Inhalte sehen zu können, muss der Nutzer sich anmelden. Die Grenzbeamten haben zwar nicht das Recht, nach dem Passwort zu fragen, allerdings können sie dazu auffordern, das Mobiltelefon zu entsperren. Reisende, die dies verweigern, müssen damit rechnen, dass der Beamte das Gerät zu Untersuchungszwecken einzieht.

Die Beamten überprüfen mit wem der Reisende in Kontakt steht und mit wem er sich regelmäßig austauscht. Social Screening ist seit dem Attentat von San Bernardino im Dezember 2015 im Gespräch. Hinweise auf dieses Attentat gab es schon vorher über das Social-Media-Profil. Zu diesem Zeitpunkt hat das jedoch noch niemand überprüft. Quelle: CBP / DMM