VDR für Pay-as-you-check-in...

... statt lupenreinem Rechtsbruch. Im Touristik- und Luftfahrtbusiness wird seit vielen Jahren mit einer ganz üblen Masche gearbeitet: Das seit Jahren gelebte Modell, das Geschäft dauerhaft mit dem Kredit der Kunden zu betreiben, hat sich als in der Praxis untauglich erwiesen, sagt der VDR. Und der Geschäftsreiseverband plädiert schon seit Jahren für ein System „Pay-as-you-check-in“.

Pay-as-you-check-in, dieses System hält der VDR für sinnvoller als das seit Jahrzehnten übliche Geschäftsmodell der Airlines und Reiseveranstalter, die ihre Kunden als Kreditgeber missbrauchen. Foto: Bankenverband

Üblicherweise gilt im bundesdeutschen Geschäftsleben, dass ein Zahlungsanspruch immer dann entsteht, wenn eine Lieferung von Waren oder Dienstleistungen erbracht und vertraglich eine Zahlung vereinbart worden ist. Allerdings nehmen Reiseveranstalter/Reisebüros und die Airlines für sich die Vertragsfreiheit in Anspruch. Sie bestehen in ihren Verträgen auf eine Vorauszahlung, sodass die Fälligkeit der Zahlung schon vor Erbringen der Leistung gegeben ist. Indes bekommen geschäftliche wie private Kunden nie eine Rechnung mit dem Titel „Vorkasse Rechnung“ oder „Rechnung Vorkasse“. Und Airlines wie Reiseveranstalter geben auf ihren Rechnungen wortgetreu nie an, so wie es zwingend vorgeschrieben ist, dass die Leistung oder Lieferung noch nicht erbracht worden ist. Mit dem bisherigen Vorgehen gewähren Flugreisende den Airlines und alle, die eine Pauschalreise gebucht haben, bis zum Zeitpunkt der Beförderung bzw. eines Urlaubs einen Kredit, obwohl die Beförderungsleistung noch nicht erbracht ist und auch nicht garantiert werden kann

Mehrere Industrieverbände kritisieren die Abrechnungspraxis der Airlines nicht nur in Corona-Zeiten. Künftig soll das Geld für die Tickets erst beim Check-in fällig werden, so wie es auch DMM schon gefordert hatte. Auf der Lufthansa-Hauptversammlung hatte Konzernchef Carsten Spohr geklagt, dass sein Unternehmen den Kunden infolge der ausgefallenen Flüge ca. 1 Mrd. Euro zurückzahlen soll. Ohne die 9 Mrd. Euro Steuerzahlerhilfe wäre das unmöglich und würde die Pleite der Lufthansa bedeuten. Obwohl die LH die Riesensumme vom Steuerzahler bereits kassiert hat, warten die Kunden noch immer auf die Rückzahlung ihrer wertlosen Tickets. Gleiches gilt auch für viele Reiseveranstalter und Reisebüros. Juristen sprechen vom "lupenreinen Rechtsbruch".

Juristen und Industrieverbände kritisieren schon seit Langem die mehr als fragwürdige Abrechnungspraxis Der Reise- und Luftfahrt-Branche, wonach die Kunden lange im Voraus ihre Reisen bzw. Flüge bezahlen müssen, sie also als Kreditgeber missbraucht werden, ohne einen Cent Zinsen dafür zu bekommen. Im Gegenteil: Zig Tausende Kunden stehen finanzielle mit dem Rücken zur Wand, weil sie schon ewig vertröstet worden sind.  

Der VDR betrachtet das Businessmodell der Reisewirtschaft und Luftfahrt, das Geschäft dauerhaft mit dem Kredit der Kunden zu betreiben, schon seit Langem als untauglich. Der Verband plädiert für das Modell „Pay-as-you-check-in“. Während der Pandemie habe sich das Geschäftsmodell der Reisewirtschaft als praxisuntauglich bzw. als  Brandbeschleuniger erwiesen. Statt die Gelder für Flug- oder Pauschalreisen wie bisher weit im Voraus zu bezahlen, fordert Verbandspräsident die Bezahlung von Dienstleistungen, also Reisen, Flüge etc. erst am Tag des Reiseantritts bzw. Check-ins. Bei Flugannullierungen würde damit der aufwändige und teils sehr unwürdige Rückerstattungsprozess entfallen. Mittelständischen Unternehmen z.B. fehle das angezahlte Geld nun für Zwischenfinanzierungen in der Krise.

Indes halten die Fluggesellschaften vom "Pay-as-you-check-in"-Vorschlag wenig. "Ein solch massiver Eingriff in die Preisgestaltung und Zahlungsabwicklung würde in einem internationalen Wettbewerbsmarkt wie dem Luftverkehr zu Lasten deutscher Unternehmen gehen", behauptete Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) schon vor einiger Zeit, als das Thema im Frühjahr 2019 einmal mehr hochkochte. Bei den Vorauszahlungen gehe es für die Airlines um Planungssicherheit. Hinzu komme, dass die Leistung als solche nach Abflug nicht mehr vorhanden sei, erläutert der BDL-Hauptgeschäftsführer die spezielle Situation der Airlines:. Die Abwicklung eines Fluges lasse die übliche Praxis "Ware-gegen-Geld" nicht zu. Grundsätzlich stehe es allerdings auch heute schon allen Kunden offen, ein Ticket erst später und damit kurz vor Reisebeginn zu buchen - wenn auch zu höheren Preisen. Quelle: DMM / VDR