VDR kritisiert paradoxe Situation

So ganz und gar nicht einverstanden ist der VDR mit der Meldung des Bundes wonach Beschäftigten des Bundes bei deren Dienstreisen die Buchung eines freien Nebenplatzes im Flugzeug wie in der Bahn gewährt wird (DMM berichtete). Dies vor dem Hintergrund, dass der VDR vor einigen Monaten gefordert hatte, für die Dauer der Corona-Pandemie eine allgemeine Reservierungspflicht bei Bahnreisen zur Wahrung des Abstandsgebots einzuführen. Die DB lehnte dies aus grundsätzlichen Erwägungen ab, auch die Lufthansa winkt stets ab, aus wirtschaftlichen Gründen.

Im Moment ist Abstand halten in Flugzeugen reine Glückssache, je nachdem, wohin man platziert wird. In den Fernzügen von DB, ÖBB und SBB ist das schon einfacher: Zum einen hat man ohnehin freie Platzwahl, zum anderen liegt die derzeitige Auslastung bei etwa einem Drittel, so die DB.

Wie DMM berichtete, hat das Bundesinnenministerium in Bezug auf Bahn- und Flug-Dienstreisen ein Rundschreiben für alle Mitarbeiter des Bundes verfasst, wonach sie auf Kosten des Bundes im Flugzeug einen freien Mittelsitz dazubuchen dürfen, in ICE & Co. analog einen zweiten, leeren Platz. So soll im Sinne des Infektionsschutzes ein größerer Abstand zu den Mitreisenden gewährleistet werden. Die erweiterte Erstattungsmöglichkeit (zusätzliche Kosten für einen zweiten Platz) wird im Bundesreisekostengesetz zunächst befristet bis Ende März 2021 eingeräumt. Im Übrigen empfiehlt der Arbeitgeber Bund den eigenen Leuten auch das Automobil. So könne die Nutzung eines Mietwagens anerkannt werden, da das Infektionsrisiko mangels Mitreisenden geringer ausfalle.

Nicht nur bei Parlamentariern herrscht darüber Verwunderung, warum der Bund einen Mindestabstand in Zügen und Flugzeugen nur für seine eigenen MitarbeiterInnen und nicht für alle Passagiere garantiert. Auch beim VDR ist man entrüstet. Laut Geschäftsreiseverband soll der Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn sein Hygiene-Konzept für alle Fahrgäste verbessern. Dies durch eine verpflichtende Sitzplatzreservierung, durch die eine konsequente Kontaktnachverfolgung und die Wahrung des Abstandhaltens möglich wäre. Als paradox bezeichnet der VDR die Tatsache, dass der Bund als Eigentümer der Bahn gegenüber der deutschen Wirtschaft schärfere Hygiene-Maßnahmen als unnötig ablehnt, sie aber seinen eigenen Mitarbeitern sogar finanzieren will.

Wie DMM mehrfach berichtete, lehnen viele europäische Fluggesellschaften die Freihaltung des Mittelplatzes aus wirtschaftlichen Gründen ab. Den Airlines entgingen so mindestens ein Drittel der Einnahmen. Ähnlich sieht es die Deutsche Bahn. Den von der Bundesregierung empfohlenen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten würde beim Bahnfahren den Verlust von drei Viertel der Ticketeinnahmen nach sich ziehen. Quelle: Bundesregierung / DMM / VDR