Verbraucherschutz soll gestärkt werden

Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) begrüßt die Ankündigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Verbraucherrechte im Luftverkehr stärken zu wollen.

„Die Politik hat angesichts anhaltender Probleme im deutschen Luftverkehr offensichtlich erkannt, dass die bisherigen Regelungen zum Verbraucherschutz sowie deren Umsetzung unzureichend sind. Daher unterstützen wir derartige Initiativen auch im Hinblick auf ihre Bedeutung für Geschäftsreisende und stehen für die weitere Diskussion der Vorschläge gerne zur Verfügung“, sagte VDR-Vizepräsidentin Inge Pirner.

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke haben in einer Pressemitteilung ein Papier angekündigt, welches Vorschläge etwa zu einer Reform der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung, einer verbesserten zivilrechtliche Durchsetzung von Verbraucheransprüchen sowie ein vereinfachtes Verfahren bei der Flugpreis-Erstattung („Ein-Klick-Rückerstattung“) enthalten soll. Zudem plädieren beide Politiker dafür, bei Flugreisen angelehnt an das Pauschalreise-Recht zunächst nur eine Anzahlung leisten zu müssen und die Fälligkeit der Restsumme erst kurz vor den Flugantritt zu legen.

Damit argumentiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ähnlich wie der VDR, deren Vizepräsidentin Inge Pirner bereits im März dieses Jahres bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages das sogenannte „Pay-as-you-check-in“-Verfahren ins Spiel gebracht hatte. Demnach sollten Reisende den Flugpreis erst zum Zeitpunkt des Check-in bezahlen müssen und nicht wie bislang üblich bereits vollständig zum Zeitpunkt der Buchung. „Von Flugverspätungen, -ausfällen oder gar Insolvenzen im Luftverkehr sind auch Geschäftsreisende und die sie entsendenden Unternehmen negativ betroffen. Mit der Zahlung erst beim Check-in würde bei Flugannullierungen auch die bislang umständliche Rückerstattung des Flugpreises komplett entfallen“, erklärte Pirner. Bislang müsse das Travel Management eines Unternehmens die Erstattungsleistungen bei Geschäftsreisen noch immer aktiv einfordern – und das mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand. Quelle: VDR / DMM