Verfahren wegen mutmaßlichen Betruges bei Reisen

Das Amtsgericht Hannover verhandelt am 23.10.2018 und am 07.11.2018 ein Verfahren wegen des Vorwurfs des Betruges. Die Angeklagten sollen in wechselnder Zusammensetzung, unter den Namen nicht existierender Dritter, Pauschalreisen gebucht, sich selbst als Mitreisende angegeben und als Bezahlart der Reise Lastschrifteinzug zu einer nicht existierenden Kontoverbindung angegeben haben. Hierauf sei ihnen jeweils der Antritt der Reise ermöglicht worden.

 

Wie von vornherein geplant, sei die jeweilige Lastschrift kurz vor oder nach Reiseantritt rückbelastet worden. Im Ergebnis hätten die Angeklagten die Reisen aber ohne Bezahlung in Anspruch nehmen können. Am 14.09.2014 hätte der Angeklagte S. gegen 13:00 Uhr unter dem Namen eines nicht existierenden Florian Schneider auf einer Internetseite eines großen hannoverschen Reiseunternehmens eine Flugreise nach Ibiza für den Zeitraum vom 18.09. - 25.09.2014, inklusive Hotelaufenthalt, Zugfahrkarte und Bustransfer zum Preis von 2.340 Euro gebucht. Dabei habe der Angeklagte als Mitreisende den Mitangeklagten L. und den nicht existierenden Florian Schneider angegeben. Am 17.09.2014 hätten dann die Angeklagten S. und B. eine Umbuchung dahingehend vorgenommen, dass anstelle des Mitangeklagten L. der Mitangeklagte B. als zweiter Mitreisender angegeben worden sei. Die Mitangeklagten S. und B. hätten die Reise wie geplant durchgeführt.

Am 30.07.2015 hätten die Angeklagten S. und B. über die Internetseite eines großen hannoverschen Reiseunternehmens eine Flugreise nach Kreta, inklusive Bustransfer und Hotelaufenthalt für den Zeitraum vom 03. -10.08.2015 zum Preis von 2.568 Euro gebucht. Als Mitreisenden und Zahlenden hätten sie einen nicht existierenden Darius Laske angegeben, die Zahlung sei über Lastschrifteinzug erfolgt. Die Reise sei durch die Angeklagten S. und B. tatsächlich in Anspruch genommen worden.

Am 25.07.2016 hätten die Angeklagten S. und L. auf der Internetseite eines großen Tourismusunternehmens eine Pauschalreise nach Barcelona, inklusive Flügen, Hotelunterbringung und Transfer für den Zeitraum vom 28.07.- 02.08.2016 zum Preis von 2.986 Euro gebucht. Als Reiseanmelder hätten sie einen Anton Krupa genannt, die Zahlung sei zu dessen Lasten per Lastschrifteinzug erfolgt. Die Reise sei durch die Angeklagten S. und L. vollständig in Anspruch genommen worden.

Am 03.08.2016 hätten die Angeklagten S. und G. über die Internetseite eines großen hannoverschen Reiseunternehmens eine Pauschalreise nach Kreta, inklusive Flügen und Hotelaufenthalt für den Zeitraum 08. -15.08.2016 zum Preis von 4.101 Euro gebucht. Als Zahlenden und Mitreisenden hätten sie einen Marcel Stau angegeben. Als Zahlungsart sei erneut ein Lastschrifteinzug angegeben worden. Die Angeklagten S. und G. sollen die Reise angetreten, allerdings nur die Flüge in Anspruch genommen haben.

Am 16.08.2016 hätten die Angeklagten S. und G. über die Internetseite eines großen Reiseunternehmens eine Pauschalreise nach Ibiza, inklusive Flügen, Hotelaufenthalt und Mietwagen für den Zeitraum vom 20. - 27.08.2016 zum Preis von 3.768 Euro gebucht. Als Zahlenden und Mitreisenden hätten sie einen Jürgen Tegtmeyer angegeben, auf dessen Namen auch der Lastschrifteinzug habe erfolgen sollen. Die Angeklagten hätten die Reise in Anspruch genommen. Da die Lastschrift am 24.08.2016 rückbelastet worden sei, hätten sie allerdings 2 Tage vor der Abreise das Hotel verlassen müssen. AG Hannover, Az: 220 Ds 436/17