Verkehrsministerium baut schon mal vor

Laut Insidern wird der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sein Urteil erst am Dienstag, 27. Februar 2018, verkünden und faktisch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in bestimmten Innenstädten für zulässig erklären. Dazu passt, dass das Bundesverkehrsministerium noch in 2018 die Straßenverkehrsordnung ändern will, womit eine Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben werden soll.

Im Klartext: Das Ministerium schließt Fahrverbote für „besonders schmutzige Diesel“ – das geht hin bis zum Euro 6 – nun nicht mehr absolut aus, wie es bisher immer verbreitet worden war. Entscheiden sollen aber die betroffenen Städte selbst. Wie die ein solches Verbot definieren, wie sie entscheiden, wer fahren darf und wer nicht und wie sie die Kntrolle umsetzen wollen, das ist gar nichts klar. Für Beobachter überaschend ist die Rolle rückwärts des Bundesverkehrsministeriums schon und sie lässt sich auch nur dadurch erklären, dass man auch im Ministerium Wind davon bekommen hat, wie die Sache am 27. Februar in Leipzausgehen wird. Bis tönten Ex-Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und sein Interims-Nachfolger Christian Schmidt, dass sie Fahrverbote um jeden Preis verhindern wollen. Auch der VDA und natürlich die Automobilhersteller fordern andere Wege für eine bessere Luftqualität.  

Wie DMM berichtete, hatten die Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Revision gegen die Urteile von Richtern in Stuttgart und Düsseldorf eingelegt, die die städtischen Behörden verpflichtet hatten, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Nun ist möglicherweise zu erwarten, dass die Leipziger Richter de Revision zurückweisen. Am Dienstag werden wir wissen, ob Rathäuser in deutschen Kommunen Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen dürfen oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

Unterm Strich heißt es aber für den Fall, dass das BVG Fahrverbote ermöglicht, noch lange nicht, dass Fahrer von Dieselfahrzeugen schon in Bälde nicht mehr in bestimmte Innenstädte fahren dürfen. Und wenn, dann geht es nur um ganz bestimmte innerstädtische Bereiche. Außerdem erhebt sich die Frage, wer mögliche Fahrverbote überhaupt kontrollieren wird. Die Sprecher der beiden Polizeigewerkschaften GdP und DPolG halten weder Dieselfahrverbote für durchsetzbar noch deren Kontrolle. Es gebe keine Hundertschaften von Ordnungshütern, die nur auf die Aufgabe der Kontrolle von Dieselautos in Innenstädten warten, so z.B. der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. DMM