Verkehrsteilnehmer immer öfter unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss

Alkohol spielt im Straßenverkehr leider immer noch eine traurige Rolle. Das stellt der Verband der technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) mit Verweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes fest. Danach wurden im Jahr 2017 bei Alkoholunfällen 231 Verkehrsteilnehmer getötet und 4.531 schwer verletzt.

Dem TÜV-Verband reichen deshalb die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht aus, da er die Ansicht vertritt, dass alkoholisierte Autofahrer bereits ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sind. In dieser Hinsicht müsse der Gesetzgeber die Promillegrenzen unbedingt nachjustieren, fordert der VdTÜV, da fahruntaugliche Autofahrer eine Gefahr für andere und sich selbst darstellen.

Noch mehr Sorgen als Alkohol am Steuer macht den Sachverständigen, der Polizei sowie Verkehrssicherheitsexperten jedoch die zunehmende Zahl von Verkehrsteilnehmern, die wegen Drogenmissbrauchs oder der Einnahme von Medikamenten auffallen und als Folge davon zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen. Nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ordneten die zuständigen Führerscheinstellen im vergangenen Jahr in 19.328 Fällen eine MPU aufgrund von Drogenkonsum oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Medikamentenkonsum an, um die Fahreignung der Betroffenen begutachten zu lassen. Das bedeutet demnach einen Anstieg um 5,4 % im Vergleich zum Vorjahr, während Alkohol bei den Begutachtungsursachen insgesamt um 8,2 % zurückging.

Damit habe sich der auch in den Vorjahren ersichtliche Abwärtstrend bei den Alkoholdelikten vor allem in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit 2017 weiter fortgesetzt, kommentiert das BASt. Dagegen stiegen die Zahlen der Begutachtungsanlässe bei Betäubungsmittel (BtM)- bzw. Medikamentenauffälligkeit weiter an, so die Bundesbehörde – gemessen an 2012 sogar um 27,4 %, wie der TÜV-Verband betont.

Allerdings bleibt Alkohol am Steuer demnach weiterhin die Hauptursache für die Anordnung einer MPU. Eine solche Untersuchung wird veranlasst, wenn Autofahrer bei einer ersten Auffälligkeit mindestens 1,6 Promille Alkohol im Blut hatten. Eine MPU aufgrund von Drogenmissbrauch ist fällig, wenn es Hinweise auf die Einnahme harter Drogen oder den regelmäßigen Konsum von Cannabis gibt bzw. die betreffenden Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen.

Die am häufigsten missbrauchten Rauschmittel sind laut VdTÜV Cannabis, Kokain und Amphetamine. Dabei hebt der TÜV-Verband hervor, dass ebenfalls das als eher harmlos geltende Marihuana die Gedächtnisleistung, die Aufmerksamkeit und die Psychomotorik eines Konsumenten stark einschränken kann. Besonders gefährlich erscheint dem Verband dabei, dass als Folge von Cannabis-Konsum das Reaktionsvermögen eines Menschen sinke. Auch die Polizei sieht im Cannabis ein großes Problem, weil sich nach ihrer Erfahrung insbesondere jüngere Verkehrsteilnehmer in angekifftem Zustand ans Steuer setzen in der Annahme, dass ihre Fahreignung nicht eingeschränkt sei – was aber tatsächlich eben nicht der Fall ist.

Wem der Führerschein wegen des Konsums von Drogen entzogen wurde, muss nach den Vorgaben des Gesetzgebers in einer MPU deutlich machen, dass sie oder er nicht erneut als Auto- oder Motorradfahrer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen wird. Quelle: Goslar Institut / DMM