Verknüpfung von Arbeiten und Urlaub

Der Begriff „Workation“ hat ein klein wenig mit Bleisure zu tun, ist ebenfalls so etwas wie ein Zauberwort und bedeutet, Arbeit und Urlaub zu verbinden, denn in der kalten Jahreszeit werden längere Aufenthalte im warmen Süden immer beliebter. Wer kann oder dazu die Genehmigung seines Chefs hat, packt sein Smartphone und Laptop ein und erledigt den Job von der Hotelterrasse in Teneriffa oder aus dem Straßencafé in Neapel. Perfekt für Workation, so sieht es Nürnbergs Flughafenchef Dr. Michael Hupe, sind viele Ziele des aktuellen Winterflugplans des Airport Nürnberg.

Klingt gut, ist gut, verlangt aber das Beachten von rechtlichen Hürden, Workation, die Verbindung von Arbeit und Urlaub. Foto e2n.de

Arbeiten, wo andere Urlaub machen, ist laut YouGov der Wunsch von 13 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer*innen, nachdem sich Remote Work vielerorts als Alternative zu klassischen ortsgebundenen Arbeitskonzepten bewährt hat. Arbeiten, wo andere Urlaub machen, ist laut YouGov der Wunsch von 13 Prozent aller deutschen ArbeitnehmerInnen, nachdem sich Remote Work vielerorts als Alternative zu klassischen ortsgebundenen Arbeitskonzepten bewährt hat.

Der Begriff Workation ist ein Kunstwort, das aus den beiden englischen Begriffen Work (= Arbeit) und Vacation (=Urlaub) zusammengesetzt ist. Sind Arbeit und Urlaub nicht Gegensätze? Wer im Urlaub ist, sucht keine Arbeit oder wer arbeitet, möchte sich auf die Arbeit konzentrieren und erholt sich dabei selten. Tatsächlich zielt Workation darauf ab, beide Pole einander näher zu bringen. Durch eine Workation wird das Arbeiten an einen schönen (Urlaubs-)Ort verlegt. Die räumliche Verlagerung des Arbeitsplatzes an einen anderen Ort hilft oftmals, den Kopf für neue Ideen frei zu bekommen und durch den „Tapetenwechsel“ Energie für Geist und Körper zu sammeln. Die meisten Workation-Reisenden berichten sehr positiv von ihren Erfahrungen und unterstreichen, dass die Arbeitsleistung sich sowohl vor, während als auch nach einer Workation positiv entwickelt hat. 

Zudem fördert der Austausch Kreativität und neue Ideen häufen sich. Auch die Mitarbeiterzufriedenheit mit dem Arbeitgeber steigt in der Regel an. Damit entwickelt sich Workation zu einem Produktivitätsbeschleuniger und wird von Unternehmern immer positiver beleuchtet.

Neben Einzelreisenden richtet sich Workation vor allem an Unternehmen, die durch Team-Workations den Zusammenhalt innerhalb von Abteilungen festigen wollen. Durch das gemeinsame Arbeiten abseits etablierter Arbeitsräume kann zudem die gemeinsame Identität des Teams gestärkt werden. Abrundende Freizeitaktivitäten helfen, dass Mitarbeiter sich besser kennenlernen und Vertrauen aufgebaut wird.

Dank digitaler Technologien lassen sich heute viele Jobs praktisch von jedem Ort auf der Welt aus erledigen – eine stabile Internetverbindung vorausgesetzt. Das könnten etwa Designer/innen, Informatiker/innen, Blogger/innen oder Marketing-Experten/innen nutzen. Gerade auch für Freiberufler/innen ist diese Möglichkeit eine echte Alternative. Manche Hotels halten dafür inzwischen sogar Zimmer mit Büroausstattung, Breitband-Internet, Druckern u.a.m. bereit.

Das geeignete Winterprogramm. Mehr als 40 Flugziele sind im Herbst und Winter nonstop von Nürnberg aus zu erreichen. Vor allem unter den spanischen Zielen ist die Auswahl in diesem Winter besonders groß: Neben Sevilla als neuem Ziel werden auch Alicante, Barcelona, Málaga und Valencia angeflogen. Frühlingshafte Temperaturen mitten im Winter können Urlauber ebenso wie Workation-Betreibende zudem auf Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote und Teneriffa erwarten. Natürlich darf Mallorca nicht fehlen, mit nahezu täglichem Flugangebot im Winterhalbjahr. Aber Vorsicht: Auch in den Sonnenzielen kann es nach den Erfahrungen von DMM sehr kalt werden und schneien. 

Beispiel Barcelona, das von Vueling angeflogen wird: Die katalanische Metropole bietet mit zahlreichen Coworking-Spaces und leistungsstarkem Internet ideale Bedingungen für Workation, ganz nebenbei lassen sich weltberühmte Sehenswürdigkeiten wie die Sagrada Familia oder Las Rampas besuchen. Als eine Top-Destination für Telearbeiter gilt auch Málaga: Das Projekt Málaga WorkBay (malagaworkbay.com/de/) erleichtert die Suche nach geeigneten Örtlichkeiten und gibt Tipps für einen reibungslosen Start sowie die erforderlichen Dokumente.

Die Kanarischen Inseln, die unter anderem von Corendon angesteuert werden, machen das Arbeiten dank des milden Klimas sehr angenehm. Eine Workation auf Gran Canaria bietet viel Abwechslung. Für passionierte Windsurfer sollte die Working-Station auf Fuerteventura liegen. Die beliebte Baleareninsel Mallorca eignet sich vor allem in der Nebensaison sehr gut, auch wegen der niedrigeren Preise. Dank fast täglicher Flüge ist auch das Pendeln zwischen Palma und Nürnberg jederzeit möglich, etwa wenn ein wichtiger Termin in der Heimat ansteht.

Portugal und Italien machen den Einstieg leicht. Faro und die grüne Atlantik-Insel Madeira sind die portugiesischen Winterziele des Airport Nürnberg. Eine Workation in Portugal erfordert nur wenig Organisationsaufwand und Bürokratie. Als EU-Bürger benötigt man für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nur einen Personalausweis oder Reisepass. Wer sein Workation verlängern möchte, registriert sich beim Ausländer- und Grenzdienst SEF (www.sef.pt/pt/Pages/homepage.aspx).

Auch die Workation-Zeit in Italien, wo ab Nürnberg so reizvolle Ziele wie Bologna, Neapel und Venedig locken, kann ohne großen Vorlauf starten, denn von EU-Bürgern werden keine besonderen Dokumente benötigt.

Gute Vorbereitung für einen entspannten Aufenthalt. Für die Planung einer Workation sollten sich Interessierte dennoch ausreichend Zeit nehmen. Um möglichst transparent und rechtssicher gegenüber dem Arbeitgeber dazustehen, könnte eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ratsam sein. Darin sollten zentrale Punkte wie Erreichbarkeit, Kostenübernahme und zeitliche Befristung festgelegt werden. Wichtig ist auch die Klärung steuer- und sozialrechtlichen Fragen sowie die des Datenschutzes. Ratsam ist z.B. der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.

„Die meisten Unternehmen beschäftigen sich derzeit intensiv mit dem Thema und suchen nach Lösungen im Sinne der Arbeitnehmer und zur Stärkung der Arbeitgebermarke“, so Inge Pirner, Vizepräsidentin des Geschäftsreiseverbands VDR. „In rechtlicher Sicht ist das Thema leider noch sehr komplex. Bis zu vier Wochen Workation-Aufenthalt sind eher noch kein Problem. Alles danach könnte sozialversicherungsrechtlich bedenklich werden. Eine A1-Bescheinigung ist bislang in jedem Fall erforderlich. Zudem besteht die Gefahr, dass bei längeren Aufenthalten eine betriebliche Arbeitsstätte im Ausland vorliegt, was Folgen für den Arbeitgeber hat. Dieser könnte dann im jeweiligen Land steuerpflichtig werden.“   

DMM-Tipps zur rechtlichen Seite von Workation:

  1. Einreisebestimmungen. In vielen Ländern macht es einen bedeutenden Unterschied, ob jemand als Tourist*in oder Arbeitskraft einreist. Hier gilt es zunächst, sich zu informieren, wie die Detailregelungen vor Ort aussehen. Denn Arbeitnehmer*innen ohne Arbeitserlaubnis können sich unter Umständen zivil- und strafrechtlich haftbar machen – mit unangenehmen Konsequenzen für Mitarbeitende und Unternehmen. 
  2. Arbeitsrecht. Auch beim Arbeitsrecht gelten je nach Land unterschiedliche spezifische Regeln und Vorschriften. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in dem Land, das für eine Workation ausgewählt wird, zählen beispielsweise Gehaltsanforderungen, Sicherheitsfragen, Zulagen, Arbeitszeit und Entsendevorschriften. Dabei gilt: Alle Vorgaben sind unbedingt zu beachten, um Ärger für alle Beteiligten zu vermeiden. 
  3. Sozialversicherung. Einen wichtigen arbeitsrechtlichen Komplex bildet die Frage, ob freiwillige Aufenthalte im Ausland besondere Sozialversicherungspflichten nach sich ziehen. Eng damit verknüpft ist die Abwägung, ob und welche Folgen das für den Zugang zu medizinischer Versorgung und anderen Leistungen hat – elementare Faktoren für die konkrete Gestaltung von Arbeits- und Lebensverhältnissen. 
  4. Lohn- und Einkommensteuer. Wer durch seine Arbeit Einkommen erzielt, ist in aller Regel dazu verpflichtet, einen Teil davon dem Staat in Form von Steuern zur Verfügung zu stellen. Bei Workation sollte daher von Anfang an beachtet werden, ob Arbeitnehmer*innen Einkommensteuerverpflichtungen auslösen, wenn sie in ihrem Wunschland arbeiten. Unter Umständen können sogar Arbeitgeber*innen zu Lohnsteuerzahlungen verpflichtet werden. Auch diese Vorgaben sollten daher unbedingt vor der Workation geklärt werden. 
  5. Arbeitszeitmanagement. Flexibilität gilt in der modernen Arbeitswelt als A und O. Doch im Kontext Workation ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Denn auch wenn sich die Arbeitnehmer*innen im Ausland befinden, sind sie trotzdem an die Bedingungen ihres Arbeitsvertrages gebunden. Das gilt unter anderem für die vereinbarte Arbeitszeit, bei deren Erfassung Probleme auftreten können. Während beispielsweise eine manuelle Zeiterfassung der Arbeitsstunden im Büro im schlimmsten Falle lästig ist, ist sie bei einer Workation in diesem Format für die Mitarbeitenden kaum umzusetzen. Digitale Lösungen bieten dagegen eine einfache Möglichkeit, die benötigten Daten auch von unterwegs aus lückenlos an die Personalabteilung weiterzuleiten. Quelle: NUE / VDR / www.sdworx.de / DMM