Versicherung für Handy & Co. im Flugzeug

Auf ihrer Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen verkauft die Lufthansa neuerdings auch Versicherungen. Der Luftverkehrskonzern bietet seinen Passagieren ab sofort Policen an, mit denen Schäden an Elektrogeräten während der Reise reguliert werden können. Die Betonung liegt auf „können“. Die Verträge stammen vom Versicherungsunternehmen Ergo direkt und enden nach einem Jahr automatisch.

Foto: Lufthansa

Lufthansa bietet ihren Passagieren ab sofort eine Geräteschutzversicherung speziell für Flugreisen an. Damit können Passagiere zukünftig beispielsweise Tablets und mobile Telefone u.a. gegen Glasbruch- oder Flüssigkeitsschäden versichern. Könnte ja sein, dass man seinen Becher Kaffee übers Tablet schüttet, weil die Turbulenzen gerade so heftig sind. Auch bei Schäden durch Sand oder Sonnenmilch sowie bei Feuer-, Kurzschluss und Überhitzungsschäden greift die Geräteschutzversicherung in Zusammenarbeit mit Ergo Direkt.

Mit 39,99 Euro für Einzelpersonen bzw. 49,99 Euro für Familien gewährleistet die Versicherung einen Schutz an maximal 42 Tagen pro Reise für beliebig viele Reisen pro Jahr. Der Vertrag endet nach einem Jahr automatisch, ohne Kündigung. Fluggäste können die Versicherung bis zum Tag des Abflugs abschließen. Der Schutz beginnt mit dem Betreten des Flugzeugs am Heimatflughafen und endet mit dem Ausstieg an selbigem. Versichert sind alle mitgeführten elektronischen Geräte. Diese müssen nicht einzeln registriert werden, was den Abschluss der Versicherung für Kunden erleichtert. Die Reparaturkosten im Schadensfall decken im ersten Gerätejahr 100 % des Kaufpreises, bis zu einer Höhe von 3.000 Euro. Im zweiten Gerätejahr werden 80 %, im dritten und vierten 60 % sowie im fünften Gerätejahr noch 40 % des Kaufpreises erstattet.

Aber bringen derlei Versicherungen überhaupt etwas? Experten meinen jein. Spätestens dann, wenn man von der Assekuranz bei der Schadenmeldung gefragt wird, ob man mit dem betreffenden Gegenstand eine Tätigkeit ausgeübt hat, wird’s problematisch. Kreuzt man „ja“ an, hat man schon verloren. Dann zahlt die Versicherung in aller Regel nicht.

Zwar gibt’s Spezialversicherungen zur Absicherung von Risiken im Flugzeug, aber eben nur für Luftfahrtunternehmen, Piloten, Bodenverkehrsdienste etc., aber nicht für Gegenstände von Passagieren, die sie in der Kabine mitführen und nutzen. Die Frage ist, was passiert, wenn ein Gerät infolge von Turbulenzen kaputt geht. Turbulenzen fallen id.R. unter „höhere Gewalt“ und sind als unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, die weder durch den Versicherungsnehmer noch die Assekuranz verhindert werden (können). Liegt ein Schadensfall vor, der auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, kippt also z.B. ein Getränk auf den Laptop, so ist die Haftung des Versicherers meist ausgeschlossen. Im Klartext: Der Versicherer hat keine Leistung zu  erbringen. Quelle: Lufthansa / DMM