Viel Unzufriedenheit mit dem Auto-Paket der EU-Kommission

Die EU lockert die CO₂-Vorschriften für Neuwagen und rückt offiziell vom Verbrenner-Verbot ab. Auch nach 2035 sollen gemäß den Plänen der EU-Kommission Neuwagen mit Verbrennern zugelassen werden dürfen. Neben Plug-in-Hybriden und Range Extendern betrifft dies auch „klassische Verbrenner“ wie reine Benziner und Diesel. Damit erweist die EU.Kommission der Mobilitätswende einen Bärendienst. In Peking knallten schon mal die Sektkorken. Denn die 180°-Kehrtwende Europas ist an Dummheit nicht zu überbieten, sagt die Wissenschaft. Dass der Lobby-Verband VDA mit dem Gesamtpaket unzufrieden ist, überrascht dann doch. Und auch der ADAC zeigt sich enttäuscht.

U.a. will die Kommission die Abgasvorgaben etwas aufweichen, dass die Autobauer den CO2-Ausstoß ihrer Neuwagen nicht um 100 %, sondern um 90 % l reduzieren müssen. Damit öffnet die Kommission die Tür für neue Verbrenner-Autos, Hybrid-Fahrzeuge und Range-Extender, bei denen ein kleiner Verbrenner die Batterie aufladen kann. All diese Fahrzeuge könnten auch nach 2035 noch zugelassen werden, obwohl sie CO2 ausstoßen.

Die EU-Abgasvorgaben, die sogenannten Flottengrenzwerte, gelten weiterhin. Sie sind nur weniger streng. Für 2035 heißt das nach Vorstellung der Kommission: Alle Neuwagen eines Herstellers müssen im Jahresschnitt mindestens 90 % weniger CO₂ ausstoßen als im Vergleichsjahr 2021. Dieses Ziel erreichen die Autobauer weiterhin nur, wenn sie sehr viel mehr Elektroautos verkaufen als heute, deren Betrieb bekanntlich emissionsfrei ist.

Außerdem sollen sich die Autokonzerne CO₂-Einsparungen aus anderen Bereichen anrechnen lassen können, etwa durch die Verwendung von umweltfreundlichem Stahl und klimafreundlicheren Kraftstoffen. Nach Angaben der Kommission sollen die Ausnahmen für alle Autos gelten, die Hersteller nach 2035 auf den Markt bringen wollen.

Ferner sollen kleine, in Europa gebaute Elektroautos bis 2035 im Schnitt für die Grenzwerte stärker gewichtet werden, um so den Schnitt einer Flotte zu verbessern. Die Kommission will damit die Produktion in Europa ankurbeln. Als Größengrenze nannte die Brüsseler Behörde eine Länge von 4,2 Metern. Verfehlen die Autobauer die Ziele, drohen auch weiterhin Bußgelder. 

Vorgaben für Flotten großer Firmen. Die EU-Kommission will darüber hinaus Vorgaben machen, wie groß der Teil von klimafreundlichen Fahrzeugen in Dienst- und Firmenwagenflotten je nach Mitgliedsland sein soll. Betroffen sein sollen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und mehr als 50 Mo. Euro Umsatz. 

Bundeskanzler Merz findet es gut. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Pläne der EU-Kommission begrüßt. "Mehr Technologieoffenheit und mehr Flexibilität sind richtige Schritte - um Klimaziele, Marktrealitäten, Unternehmen und Arbeitsplätze besser zusammenzubringen", teilte das Presse- und Informationsamt mit. Die geplanten Quoten in Dienstwagenflotten lehne er jedoch ab.

Die Grünen reagieren enttäuscht auf die Pläne. Das vorgestellte Autopaket sei wirtschafts- und klimapolitisch ein großer Fehler, sagte die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge  Dem Kanzler warf sie eine "ideologische Kampagne gegen die Elektromobilität" vor.
Europaparlament und die EU-Länder müssen erst zustimmen. Nun müssen sich das Europaparlament und die EU-Staaten mit den Vorschlägen beschäftigen. Sie können Änderungen vornehmen, zusagen oder ganz ablehnen.  

VDA-Statement. Die Vorschläge der EU-Kommission vom Dienstag, 16. Dezember 2025, für die Automobilindustrie sind die Grundlage für eine dringende notwendige Debatte, schreibt der VDA. Sie sind in der Sache bisher aber nur sehr begrenzt hilfreich und werden gleichzeitig mit weiteren Hürden verbunden. Ziel war es, auf Grundlage eines faktenbasierten Reviews pragmatische Anpassungen und Flexibilisierungen an der CO₂ Flottenregulierung vorzunehmen, um die Ziele zu erreichen. Tatsächlich wurden allerdings vor allem neue Nachweis- und Berichtspflichten, Verschiebungen und Adaptionen vorgenommen, die weder den Realitäten Rechnung tragen, noch die dringend notwendigen Kurskorrekturen beinhalten.

Es bleibt zudem unbeantwortet, so das VDA-Statement, wie die Kommission mit ihren Vorschlägen dazu beitragen will, dass es zu einer signifikanten Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Europa kommt – ein Verweis auf bereits umgesetzte Maßnahmen ist nicht ausreichend. Selbiges gilt für die notwendigen unterstützenden Rahmenbedingungen für den Hochlauf der Elektromobilität insbesondere mit Blick auf den Ausbau der Lade- und H2-Tankinfrastruktur, welche die Grundvoraussetzung für das Erreichen der ambitionierten Zielvorgaben bleiben. 

Bezüglich des 2035er-Ziels ist zwar von einer Anpassung die Rede. Diese ist aber an Bedingungen gebunden, die die Automobilindustrie nicht beeinflussen kann: Ob in der EU im Jahr 2035 produzierter grüner Stahl in ausreichenden Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen vorhanden ist, entzieht sich der Einflussnahme der Automobilindustrie. Selbiges gilt für die Kopplung einer Zielanpassung an den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe. Werden Ziele für eine Industrie an solche Faktoren gebunden, ist eine verlässliche Planung nicht möglich. Dies hat bereits der Hochlauf der Ladeinfrastruktur in Europa in den letzten Jahren beispielhaft gezeigt.

Anstatt auf Grundlage eines angepassten 2035-Ziels technologieoffene Lösungen zuzulassen, klagt der Verband der Automobilindustrie, werden nun also zusätzliche Hürden eingebaut, die nicht im Einflussbereich der Automobilindustrie liegen. Darüber hinaus bleibt die EU-Kommission eine Antwort darauf schuldig, wie die Rolle von Plug-in-Hybriden und deren Beitrag zum Klimaschutz gestärkt werden kann. Konkret notwendig wäre an der Stelle vor allem ein Aussetzen der geplanten Verschärfung des Utility Factors sowie eine ergänzende Perspektive über 2035 hinaus. Auch eine Umsetzung des Erwägungsgrund 11 für den Einsatz von CNF-Fahrzeugen, also Fahrzeuge, die nachweislich und ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden, scheint die Kommission schuldig zu bleiben. Die deutlichen und logisch abgeleiteten Forderungen – sei es durch den Bundeskanzler, die Ministerpräsidenten der Länder oder zuletzt klar durch EVP-Chef Manfred Weber (CSU) – wurden leider nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt.

Gleichzeitig gibt es einige erste richtige Impulse. Dazu gehören Erleichterungen für den Bereich der leichten Nutzfahrzeuge, wo die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in besonderem Maße hinter den Erwartungen zurückbleibt. Auch die Tatsache, dass der Blick bereits auf das Segment der schweren Nutzfahrzeuge, konkret das ambitionierte 2030-Ziel gerichtet wird, ist zu begrüßen, wenngleich noch nicht ausreichend. Denn klar ist: Auch bei schweren Nutzfahrzeugen mit der zugehörigen CO₂-Flottenregulierung herrscht dringender Handlungsbedarf, weshalb auch hier das zugehörige Review vorgezogen werden muss. Auf dieser Grundlage müssen die offensichtlichen Handlungsbedarfe angegangenen werden. Dazu zählen insbesondere der Ausbau der Lade- und H2-Tankinfrastruktur sowie eine verhältnismäßige Anpassung von Strafzahlungen, die um ein Vielfaches höher liegen als bei Pkw.

Völlig realitätsfremd sind hingegen die Vorstellungen der Corporate Fleets Initiative und ihre Aufteilung auf die verschiedenen Mitgliedsstaaten. Diese lehnen wir als VDA entschieden ab, da sie mit Blick auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur und den Preisen an den Ladesäulen nicht den zentralen Herausforderungen beim Hochlauf der Elektromobilität gerecht werden. Bereits bestehende Initiativen sowie individuelle Dekarbonisierungsverpflichtungen sorgen für eine ausreichende Steuerung und unterstützen die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten. Damit insbesondere auch die Elektrifizierung von Nutzfahrzeugflotten gelingt, ist in erster Linie eine leistungsfähige Lade- und H2-Tankinfrastruktur entscheidend.

Der Wandel hin zu einem klimafreundlichen Straßenverkehr gelingt nicht durch mehr Regulierung, sondern nur, indem Rahmenbedingungen verbessert und Anreize geschaffen werden. Zusätzliche Maßnahmen könnten ausdrücklich kontraproduktiv wirken, indem sie die wirtschaftlich ohnehin herausfordernde Transformation weiter erschweren und die administrative Belastung für Unternehmen und Flottenbetreiber weiter erhöhen. Der Abbau, nicht der Aufbau von Bürokratie, muss auch hier eine entscheidende Rolle spielen."

Die Vorwürfe des VDA im Detail:

  • Die EU hatte versprochen, sich die Realitäten anzuschauen, zu analysieren und darauf aufbauend Flexibilisierungen und Anpassungen vorzunehmen. Das ist nicht passiert - Brüssel enttäuscht mit seinem vorgelegten Entwurf. In Zeiten zunehmenden internationalen Wettbewerbs, in Zeiten, in denen die europäische Wirtschaftskraft entscheidend ist, ist dieses Gesamtpaket aus Brüssel fatal. 
  • Die richtigerweise anerkannte Technologieoffenheit muss mehr als ein Lippenbekenntnis sein - auch das ist hier leider nicht der Fall. Was nach mehr Offenheit aussieht, ist mit so vielfältigen Hürden versehen, dass es droht, in der Praxis wirkungslos zu bleiben. 
  • Es ist vor dem Hintergrund der Realitäten am europäischen Pkw-Markt und der wirtschaftlichen Lage der Automobilindustrie (Hersteller und Zulieferer) in Europa nicht nachvollziehbar, wie die Kommission in diesen Zeiten so agieren kann. Für den Automobilstandort Europa, für Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung ist das heute kein guter Tag. Die Ursachen der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europas werden noch nicht einmal angesprochen, das Ergebnis der Review-Prozesse nicht offengelegt. Der Handlungsbedarf wird damit falsch hergeleitet. 
  • Brüssel will nun neue Anforderungen an die Autoindustrie stellen - bei grünem Stahl oder erneuerbaren Kraftstoffen. Es sind Anforderungen, bei denen die jeweiligen Verfügbarkeiten nicht in unserer Macht liegen. Das heißt im Klartext: Unsere Industrie ist – wie schon bei der Ladeinfrastruktur - erneut auf Entwicklungen angewiesen, die sie nicht beeinflussen kann. Das ist das Gegenteil von Planungssicherheit. Wir werden dann bestraft, wenn andere ihre Hausaufgaben nicht machen bzw. wenn sich Erwartungen nicht erfüllen. Das war schon das bisherige Problem beim Aufbau der Ladeinfrastruktur und wird jetzt auf weitere Bereiche ausgeweitet. 
  •  Es handelt sich um einen Vorschlag der Kommission. Im weiteren Prozess kommt nun insbesondere dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten die wichtige Rolle zu, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu verändern. Wir wissen, dass es hier eine andere Sicht auf den Handlungsbedarf gibt, der durch die deutsche Bundesregierung und den EVP-Fraktionsvorsitzenden zuletzt noch einmal deutlich gemacht wurde. Die beabsichtigte technologische Öffnung muss im weiteren Verfahren auch tatsächlich praktisch ermöglicht werden.

Statement des ADAC. Der ADAC begrüßt es, dass die EU-Kommission von der strengen Flottenregulierung abweichen und eine gewisse Öffnung für andere Technologien ermöglichen will. ADAC Technikpräsident Karsten Schulze: „Autokäufer wollen bei Antrieben und Energien mehr Wahlmöglichkeiten, damit Klimaschutz im Verkehr leichter möglich wird und bezahlbar bleibt. Der Kommissionsvorschlag zeigt die Richtung, nutzt aber den Wettbewerb der Technologien zu wenig." Denn welche technischen Lösungen für mehr Klimaschutz eingesetzt würden, sei sekundär, so Schulze. Die EU-Kommission hätte stärkere Anreize für alternative Kraftstoffe setzen müssen, so der ADAC Technikpräsident: „Bei der Anrechnung von bis zu 7 % durch grünen Stahl und bis zu 3 %  durch erneuerbare Kraftstoffe muss mehr Flexibilität möglich werden. Quelle: EU-Kommisson / VDA / ADAC / DMM