Schon seit Oktober 2023 kann Rasern an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Wird man sogar mit 80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, z.B. ein Mietauto oder ein geleaster Wagen, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.
Wenn das Auto beschlagnahmt worden ist, wird es letztlich von der Behörde verwertet – sprich versteigert. 70 % des Erlöses fließen in den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest geht an die jeweilige Gebietskörperschaft.
Da in die Eigentumsrechte Dritter (Car Rental, Leasingfirma usw.) kann nicht eingegriffen werden – gehört das Auto also nicht dem oder der Raserin selbst, kann es zwar direkt vor Ort vorläufig beschlagnahmt, aber nicht für beschlagnahmt erklärt und versteigert werden. Allerdings soll in diesen Fällen in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für die betreffende Person eingetragen werden.
In diversen Ländern, etwa Italien, der Schweiz oder auch Dänemark, ist die Auto-Beschlagnahme bereits möglich, und das bei geringeren Tempoverstößen.
Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 5.000 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden. Quelle: ÖAMTC / DMM