Viele Vorschriften vor und beim Fliegen zu beachten

Reisen ist wieder sehr viel mehr möglich als im ersten Halbjahr. Vor allem für Geimpfte und Genesene gelten weitreichende Bewegungsfreiheiten. Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland und in vielen touristischen Zielländern ist aktuell niedrig, dennoch gelten für die Ein- und Ausreise auf dem Luftweg weiter Vorsichts- und Hygienemaßnahmen. Für die Einreise aus Virusvariantengebieten gibt es besondere Regelungen, um zu verhindern, dass sich Virusmutationen wie die Deltavariante in Deutschland stärker verbreiten.

Fluggesellschaften, Flughäfen und Reiseveranstalter setzen die Hygienekonzepte konsequent um und erfüllen vorschriftsgemäß und gewissenhaft die ihnen auferlegten Informations- und Kontrollpflichten. Diese Maßnahmen ermöglichen weitgehend sicheres Fliegen in der Pandemie. Was die Reisenden für eine möglichst reibungslose An- und Abreise beachten sollten, ist im Folgenden aufbereitet.  

Was gilt für Flugreisen ab Deutschland? Die Reisenden sollten die umfangreichen Informationsangebote wahrnehmen und vorab prüfen, welche Einreisebedingungen im Zielland gelten und was bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten ist. Bei Reisen von Deutschland in andere Staaten werden die Regelungen vom jeweiligen Zielland erlassen. Diese Regelungen sind unterschiedlich, die überwiegende Mehrzahl der Staaten verlangt jedoch die Vorlage eines Negativtests, Impfnachweises oder Genesenennachweises. In einigen Staaten ist darüber hinaus vorab eine Einreiseanmeldung via Internet oder die Installierung von bestimmten Smartphone-Apps erforderlich. Umfangreiche Informationen zu den Anforderungen der Zielländer finden sich auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Reisende, die vor Antritt der Reise Covid-19-Symptome entwickeln oder positiv auf Covid-19 getestet werden, dürfen die Reise nicht antreten und sollten unverzüglich einen Arzt kontaktieren. Die Fluggesellschaften und Reiseveranstalter bieten weiterhin Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten an. Für den Fall, dass sich der von den deutschen Behörden bestimmte Risikostatus eines Ziellandes kurzfristig ändert, kann ebenfalls von den derzeit geltenden Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht werden. Hierzu sollten sich die Reisenden direkt an die Airline oder bei Pauschalreisen an den jeweiligen Reiseveranstalter wenden.

Was gilt für die Rückreise nach Deutschland? Für den Luftverkehr hat der Gesetzgeber geregelt, dass vor Betreten eines Flugzeugs nach Deutschland ein Negativtest, Impfnachweis oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss, um das Eintragsrisiko nach Deutschland zu minimieren. Dies gilt unabhängig davon, ob das Land von den deutschen Behörden als Nicht-Risikogebiet, Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet klassifiziert ist. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Bei der Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten ist zusätzlich online die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auszufüllen. Der aktuelle Risikostatus des Reiselandes kann tagesaktuell auf der Website des RKI überprüft werden.

Besondere Vorgaben gelten für Flüge aus Virusvariantengebieten nach Deutschland: In diesem Fall dürfen die Fluggesellschaften nur deutsche Staatsbürger und Menschen mit vergleichbarem Aufenthaltsstatus in Deutschland transportieren sowie Passagiere, die an deutschen Flughäfen umsteigen. Für alle anderen Menschen gilt ein Beförderungsverbot. Vor Abreise aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland muss ein negativer Test vorgelegt werden, und zwar auch von geimpften und genesenen Reisenden über 12 Jahren. Zudem muss von allen Reisenden die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausgefüllt werden. Beides wird von den Fluggesellschaften vor dem Abflug nach Deutschland kontrolliert.

Im Hinblick auf eventuelle Quarantänepflichten für Reisende nach Deutschland gilt ein abgestuftes System, mit dem das Eintragsrisiko einer Infektion minimiert wird. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen für Reisende mit Impfschutz, genesene und für ungeimpfte Reisende:

  1. Geimpfte und genesene Reisende: Reisende mit vollständigem Impfschutz und genesene Reisende müssen vor Abflug nach Deutschland einen Nachweis über ihren Impfschutz oder ihre Genesung erbringen, idealerweise digital über CovPass-App, Corona-Warn-App oder eine andere App. Für die Einreise und die Befreiung von Quarantänepflichten bei Hochrisikogebieten reicht es aus, den Impf- oder Genesenennachweis in die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) hochzuladen. Für die Rückreise aus Virusvariantengebieten ist jedoch auch für Geimpfte und Genesene ein negativer Test vor Abflug erforderlich. Quarantänepflichten gelten für Geimpfte nur dann, wenn die Reisenden aus einem Virusvariantengebiet kommen, in dem besonders aggressive Varianten im Umlauf sind, gegen die die Impfstoffe weniger gut wirken. Für genesene Reisende gilt nach der Rückkehr aus Virusvariantengebiete eine 14-tägige Quarantänepflicht. 
  2. Ungeimpfte Reisende: Reisende ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenennachweis müssen bei Rückreise nach Deutschland einen negativen Test vorlegen. Wenn ungeimpfte Reisende aus einem Hochrisikogebiet einreisen, gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht, die aber nach 5 Tagen mit einem zweiten Negativtest verkürzt werden kann. Kinder unter 12 Jahren können nach 5 Tagen ohne Test die Quarantäne beenden. Für Reisende aus Gebieten, in denen Virusmutationen verbreitet sind, gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht ohne die Möglichkeit, diese durch einen Negativtest zu verkürzen. 

Bei der Umsetzung dieser staatlichen Einreisevorschriften wirken Airlines und Airports gewissenhaft mit, indem sie das Vorhandensein der entsprechenden Nachweise vorschriftsgemäß und flächendeckend bei allen Passagieren vor dem Abflug kontrollieren. 

Was ferner unbedingt zu befolgen ist. Vor Antritt der Reise sollten die Reisenden Vorbereitungen treffen: Falls erforderlich, sollten sie die notwendigen Tests im gebotenen Zeitraum durchführen. Zudem sollten sie prüfen, ob für das Zielland eine Online-Einreiseanmeldung oder die Installation einer bestimmten Smartphone-App notwendig ist. In Deutschland können Gesundheitsnachweise über Impfung, Genesung oder Negativtest in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App digital hinterlegt werden. Alternativ können weiterhin auch analoge Nachweise wie der internationale WHO-Impfpass verwendet werden. In aller Regel müsen die Nachweise in englischer Sprache verfasst sein!

Während der Reise sollten die erforderlichen Dokumente und Nachweise stets griffbereit sein und entsprechend verstaut werden. Dort wo es Angebote gibt, bereits vorab online einzuchecken und dabei die notwendigen Dokumente bei der Fluggesellschaft hochzuladen, sollten die Passagiere diese Angebote möglichst wahrnehmen, um sich selbst die Reise etwas stressfreier zu gestalten. An einigen Flughäfen ist es auch möglich, schon am Vorabend einzuchecken und das Reisegepäck aufzugeben.

Welche Vorsichts- und Hygienemaßnahmen gelten bei Flugreisen? Für Flugreisen gelten weitreichende Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen, die mit den nationalen und internationalen Behörden abgestimmt sind: Flugzeuge verfügen über ein Belüftungssystem, das für einen permanenten Luftaustausch sorgt, aber nur, wenn alle Lüftungssysteme über den Köpfen der Passagiere voll aufgedreht sind. Alle drei Minuten wird die Luft komplett ausgetauscht. Horizontale Luftströmungen werden dabei minimiert, denn die Luftströmung an Bord verläuft hauptsächlich von oben nach unten. Die Flugzeuge sind mit HEPA-Filtern (High Efficiency Particulate Air) ausgestattet. Diese reinigen die Rezirkulations-Luft vor dem Einleiten in die Kabine zuverlässig von Viren, Bakterien, Pilzen und Staub. Das reduziert das Risiko, dass sich Viren im Flugzeug verteilen, auf ein Minimum.

Zusätzliche Sicherheit im Nahbereich schafft die Pflicht, an Bord der Flugzeuge eine medizinische Maske zu tragen. Auch an den Flughäfen gilt für Passagiere und andere Gäste, dass durchgehend eine medizinische Maske zu tragen ist. Beim Betreten und Verlassen des Flugzeugs sollte Gedränge vermieden werden. In diesem Sinne sind die Passagiere aufgefordert, den Anweisungen der Crew für ein geordnetes Boarding und Deboarding Folge zu leisten. Quelle: BDL / DMM