Die Koffer konnten zwei deutschen sowie zwei türkischen Staatsangehörigen zugeordnet werden, die beabsichtigten damit nach Istanbul zu reisen. Gegen die vier Reisenden wurde zunächst ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, weil sie die Barmittel bei der Ausreise pflichtwidrig nicht angemeldet hatten. Ihre Reise mussten die vier anschließend ohne das durch die Beamten aufgefundene Bargeld antreten, denn das stellten die Zöllner zunächst einmal sicher.
Jetzt prüft die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Zoll/Polizei, bestehend aus Beamten des Zollfahndungsamtes Essen und des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen den Fall hinsichtlich des Verdachts der Geldwäsche.
Zusatzinformation: Anmeldepflicht für Zahlungsmittel Bei der Ausreise aus Deutschland in einen Staat, der nicht Mitglied der EU ist, müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden. Mit diesen Kontrollen trägt der Zoll dazu bei, Zahlungsmittel aus illegalen Quellen, wie z. B. dem Drogenhandel aufzuspüren. Quelle: Presseportal / Zollfahndungsamt Essen / DMM