Von Dienstag bis Sonntag stehen alle Personenzüge

Der Wahnsinn hat Methode: Firmenmitarbeiter, Freiberufler und Selbstständige, die diese Woche Dienstreisen mit dem Zug geplant haben, müssen sich eine Alternative ausdenken: Denn die GDL hat zum massivsten bisherigen Lokführerstreik aufgerufen. Im Personenverkehr geht nichts mehr von Dienstagmorgen 02 Uhr bis nächsten Sonntag 09 Uhr früh.

Der Personenverkehr der Deutschen Bahn wird von Dienstag (04. Mai 2015) 02 Uhr früh bis Sonntag (10. Mai) 09 Uhr bestreikt. Foto: wikipedia

"Erneut zwingt die Deutsche Bahn die eigenen Lokomotivführer, Lokrangierführer und Zugbegleiter zum Arbeitskampf", schreibt die GDL auf ihrer Website. Das Spitzengespräch am 29. April 2015 ist, wie viele Verhandlungen zuvor, ergebnislos verlaufen. Die DB-Verhandlungsführer lehnen es nach wie vor ab, mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Tarifverträge zu schaffen, die für all ihre Mitglieder des Zugpersonals in den Eisenbahnverkehrsunternehmen der DB gelten.

Die GDL weiter: Sie betonen zwar unisono, über alles und jeden mit der GDL zu verhandeln, lehnen aber seit Monaten jegliche Festschreibung eindeutiger tariflicher Regelungen für die Mitglieder der GDL ab. Immer wieder verlangt die DB gleichlautende Tarifverträge, somit die Unterwerfung der GDL unter die Tarifregelungen der Eisenbahnverkehrsgewerkschaft (EVG) und tritt damit die grundgesetzlich geschützten Rechte der GDL-Mitglieder mit Füßen. Ganz offensichtlich wurde dies beim Versuch, die schlechteren Arbeitszeit- und Einkommensbedingungen der Lokrangierführer in die Tarifverträge der GDL zu diktieren. Damit beweist die DB eindeutig, dass in den Verhandlungen keinerlei Ergebnisse erzielt werden sollen. Vielmehr soll der Tarifabschluss bis zum Inkrafttreten des Tarifeinheitsgesetzes verschleppt werden.

Somit bleibt der GDL keine andere Wahl, als nach dem Ultima-Ratio-Prinzip erneut ihre Mitglieder zum Streik aufzurufen: am Montag, 04. Mai 2015 um 15 Uhr im DB-Güterverkehr und am Dienstagmorgen um 2 Uhr im DB-Personenverkehr. Das Zugpersonal im Güter und Personenverkehr beendet die Streiks am Sonntag, 10. Mai 2015 um 09 Uhr.

Die Deutsche Bahn arbeitet unterdessen intensiv an einem Ersatzfahrplan, um die Auswirkungen für ihre Kunden so weit wie möglich zu begrenzen.

Was Geschäftsreisende und Mobilitätsmanager wissen müssen:

1. Kostenfreie Erstattungen von Fahrkarten aufgrund streikbedingter Zugausfälle. Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Fahrgäste, die ihre Reise nicht antreten, können ihr Ticket auch nach dem ersten Gültigkeitstag erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.

2. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung. Die Mitarbeiter in den DB Reisezentren und an der DB Information helfen bei Fragen gerne weiter. Erstattungswege Fahrkarten, die in einem DB Reisezentrum, einer DB Agentur oder am DB Automaten gekauft wurden, können nur im DB Reisezentrum oder einer DB Agentur erstattet werden. Weiterhin gelten die regulären Fahrgastrechte. Erstattung von Online-Tickets: Mit dem nachfolgenden Formular können Sie sich zur Erstattung Ihres Online-Tickets an die Deutsche Bahn wenden. Quelle: GDL / Deutsche Bahn / DMM