"Viele Reisende tragen, häufig ohne es zu wissen, dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten weltweit blüht", warnt Norbert Holthenrich, Präsident des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF). Was als harmloses Mitbringsel gedacht sei, könne der Natur massiv schaden: "Produkte, die Teile oder Inhaltsstoffe von gefährdeten Arten enthalten, leisten dem Aussterben dieser Tiere und Pflanzen Vorschub und bedrohen unsere biologische Vielfalt."
Für über 38.000 Arten auf der CITES-Liste bestehen, abhängig von der eingeteilten Kategorie, ein komplettes Vermarktungsverbot oder Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr. Bei der Ankunft in Deutschland bleibt von diesen Andenken häufig nichts als ihre Beschlagnahme und ein Bußgeld - oder ein Strafverfahren: Die Bundesbehörden werden an deutschen Flughäfen pro Jahr im Schnitt 1.200-mal fündig; im Jahr 2022 beschlagnahmten Zöllner knapp 64.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte und Erzeugnisse. Die Verstöße betreffen neben gewerblichen Waren vor allem den Reiseverkehr. Als Fundstücke tauchen im Gepäck besonders oft Papageienfedern, Pythonhäute, getrocknete Seepferdchen, geschützte Kakteen und Orchideen, Riesenmuscheln oder Steinkorallen auf.
Der ZZF rät bei Souvenirs mit tierischen oder pflanzlichen Bestandteilen daher zu Zurückhaltung. "Vor dem Kauf fraglicher Produkte die Herkunft überprüfen und im Zweifel lieber darauf verzichten", macht Holthenrich deutlich. Sinnvoll sei auch, sich bereits vor der Reise über geschützte Arten im Land und erforderliche Genehmigungen zu erkundigen. Wer auf Reisen die weltweit bedrohte Flora und Fauna schützen und Probleme bei der Heimreise vermeiden will, kann sich unter artenschutz-online.de umfassend informieren. Die Webseite von Zollverwaltung und Bundesamt für Naturschutz (BfN) gibt länderbezogen Auskunft darüber, ob es sich bei einem Souvenir um eine geschützte Art oder ein daraus hergestelltes Produkt handelt. Quelle: ZZF / DMM