VW muss 1 Mrd. Euro zahlen

In Deutschland kommt Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre vergleichsweise glimpflich davon: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am Mittwoch, 13. Juni 2018, einen Bußgeldbescheid gegen die Volkswagen AG als Nebenbetroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro vor.

Die Buße setzt sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von 5 Mio. Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Mio. Euro zusammen.

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung gekommen. Diese waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig mitursächlich dafür, dass im Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden.

Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen Volkswagen laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren abschließend beendet. Volkswagen geht davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird. Quelle: Volkswagen / DMM