VW: Plug-in-Hybride weiterhin förderfähig

Ab 01.01.2022 werden in Deutschland die Förderrichtlinien für Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) verschärft. Die sechs Volkswagen Modelle, die aktuell mit der Kombination aus E-Maschine und Verbrennungsmotor angeboten werden, erfüllen bereits heute die ab 2022 gültigen Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Daher haben Kunden auch künftig Anspruch auf eine Förderprämie in Höhe von bis zu 6.750 Euro beim Kauf eines Golf eHybrid, Golf GTE, Tiguan eHybrid, Arteon eHybrid, Arteon Shooting Brake eHybrid und Passat GTE Variant.

Um weiterhin förderfähig zu sein, dürfen Plug-In-Hybride ab 2022 entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 km (gemäß WLTP) vorweisen – bisher waren nur 40 km nötig. „Wir halten die Anpassung der aktuellen Förderung für sinnvoll, denn mit dem Plug-In-Hybrid können Kunden auf eine wichtige Übergangstechnologie zurückgreifen, die die Vorteile beider Systeme zusammenbringt“, so Klaus Zellmer, Vorstand für Vertrieb, Marketing und After Sales bei Volkswagen. „Unsere derzeit bestellbaren Plug-In-Hybridmodelle erfüllen bereits heute die strengeren Vorgaben, die ab Anfang 2022 gelten.“ Über die reine Kaufprämie hinaus regt Klaus Zellmer auch die Einbeziehung des Nutzungsverhaltens in zukünftige Förderszenarien an. „Wichtig ist, die Vorteile des Elektromotors gerade im Kurzstreckenbetrieb auch zu nutzen. Durch zusätzliche Anreize kann hier noch aktiver ein umweltbewusstes Verhalten gefördert und der Wandel zu nachhaltiger Mobilität beschleunigt werden.“

Mit dem Golf eHybrid können aktuell bis zu 65 km rein elektrisch zurückgelegt werden (gemäß WLTP). Damit steht der Vertreter aus der Kompaktklasse in Sachen Reichweite an der Spitze der Plug-In-Hybride von Volkswagen. Aber auch der Golf GTE, der Passat GTE Variant und der Tiguan eHybrid erfüllen die neuen Vorgaben, sodass bei diesen Modellen auch über den Jahreswechsel hinaus eine Förderprämie in Höhe von insgesamt 6.750 Euro (netto) in Anspruch genommen werden kann (4.500 Euro vom Bund, 2.250 Euro vom Hersteller). Zudem halten ebenso die Modelle Arteon eHybrid und Arteon Shooting Brake eHybrid die verschärften Richtlinien für die BAFA-Förderung ein. Hier liegt der Zuschuss bei 5.625 Euro netto (3.750 Euro Bundeszuschuss und 1.875 Euro Herstelleranteil). Die Plug-In-Hybridmodelle Touareg eHybrid7 und Touareg R8 werden derzeit nicht zum Verkauf angeboten, werden aber voraussichtlich ab Dezember 2021 mit neuer Homologation bestellbar sein.

Alle genannten Modelle erfüllen auch die Anforderungen für eine vergünstigte Dienstwagenbesteuerung. Somit müssen lediglich 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Quelle: VW / DMM