Wann Tagfahrlicht, wann Abblendlicht?

Groß ist die Zahl derjenigen, die sich völlig auf die Automatik der Beleuchtungsanlage ihres Fahrzeugs verlassen, die sich aber als zu träge bzw. unsensibel erweist, um das erforderliche Abblendlicht rechtzeitig zu aktivieren. Insbesondere bei schlechter Sicht wegen Regen, Nebel oder Schnee werden so oftmals riskante Situationen provoziert, weil vorn am Auto das sogenannte Tagfahrlicht leuchtet, hinten aber gar nichts. Infolge dessen können solche Wagen vom rückwärtigen Verkehr bei schlechten Sichtverhältnissen oft sehr bis zu spät wahrgenommen werden. Deshalb scheint die Frage angebracht, wann Tagfahrlicht ausreicht und wann Abblendlicht gefordert ist?

 

Grundsätzlich dient die Beleuchtung an einem Fahrzeug nicht allein dazu, die Sicht des Fahrers bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen zu verbessern. Die Lampen sollen den eigenen Pkw, Lkw oder das eigene Motorrad auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer besser sichtbar machen. Somit hat die Fahrzeugbeleuchtung eine aktive Funktion, man sieht damit besser, ebenso wie eine passive, man wird von anderen besser gesehen. So weit, so gut, aber welche der verschiedenen Beleuchtungsarten ist unter welchen Umständen angesagt?

Die Beleuchtungsanlage moderner Autos verfügt über Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht und Nebelleuchten. Beim Standlicht, auch Begrenzungslicht genannt, ist es klar: Es wird eingeschaltet, um ein stehendes Fahrzeug zu beleuchten und dieses für andere Verkehrsteilnehmer besser erkennbar zu machen, wenn keine Außenbeleuchtung vorhanden ist – etwa auf schlecht beleuchteten Straßen. So steht es im Bußgeldkatalog. Danach ist es zugleich untersagt, bei Dunkelheit allein mit Standlicht zu fahren und auch am Tag ist es verboten, das Standlicht als Tagfahrlicht zu benutzen. Begründung: Die Lichtstärke des Standlichts ist zu gering. Daher ist seine Verwendung bei Fahrten am Tag ohnehin wenig sinnvoll. Auch Nebelscheinwerfer dürfen am Tage nur eingeschaltet werden, wenn die Sicht erheblich durch Nebel, Regen oder Schnee beeinträchtigt ist. Somit scheidet auch diese Beleuchtung als Tagfahrlicht aus.

Bei ab 2011 neu zugelassenen Fahrzeugen wiederum finden sich an der Front zusätzliche Lampen. Diese sogenannten Tagfahrlichter sind seitdem in der EU vorgeschrieben. Sie dürfen demnach nur vorn angebracht sein und gehen in der Regel automatisch an, sobald der Fahrer die Zündung einschaltet. Werden die „normalen“ Scheinwerfer wie Abblend-, Fern- oder Standlicht aktiviert, erlischt das Tagfahrlicht selbsttätig. Denn es soll nur tagsüber das Fahrzeug besser sichtbar machen. Sobald es an der Zeit ist, mit Abblendlicht unterwegs zu sein, sind die Tagfahrleuchten aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Leuchtkraft zwecklos.

Losgelöst davon gibt es hierzulande für Autos keine Vorschrift, grundsätzlich bei Tag mit Licht zu fahren. Auch müssen ältere Fahrzeuge nicht mit einem Tagfahrlicht nachgerüstet werden. Für Krafträder hingegen schreibt § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass sie auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten zu bewegen sind.

Während das Tagfahrlicht also vor allem dazu dient, das eigene Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen, soll das Abblendlicht die Sicht des Fahrers bei Dunkelheit und generell schlechter Sicht verbessern. In Deutschland legt die StVO eindeutig fest, dass das Abblendlicht bei Dämmerung und Dunkelheit einzuschalten ist sowie wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht des Autofahrers erheblich behindern. Grundsätzlich kann man das Abblendlicht auch als Tagfahrlicht verwenden. Doch Experten weisen darauf hin, dass das Abblendlicht mehr Energie benötigt als das weniger helle Tagfahrlicht.

Das automatische Abblendlicht soll den Fahrer entlasten sowie verhindern, dass er vergisst, diese Beleuchtung wie vorgeschrieben einzuschalten. Speziell bei Dämmerung oder Tunnelfahrten erweist sich das als vorteilhaft, wie Fachleute wissen. Allerdings bemängelt stellvertretend für andere Experten der ADAC, dass die Einschaltautomatiken tagsüber eher selten, zu spät oder insbesondere bei Nebel gar nicht reagieren. Deshalb plädiert der Automobilclub dafür, dass das Abblendlicht automatisch angehen sollte, sobald der Scheibenwischer aktiv wird.

Vor diesem Hintergrund warnen die Fachleute Autofahrer davor, sich völlig auf die Lichtautomatik zu verlassen. Denn die Person am Steuer ist immer noch selbst dafür verantwortlich, das Abblendlicht mit zugehöriger Begrenzungs- und Schlussbeleuchtung hinten bei schlechten Sichtverhältnissen einzuschalten. Quelle: Goslar Institut / DMM