Warngeräusch vorgeschrieben

Bei Elektroautos ist der Einbau eines Warngeräuschgenerators seit 01. Juli 2019 Pflicht. Grund ist eine neue EU-Verordnung. Sie schreibt vor, dass zunächst in neu zertifizierten Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen - auch Lkw und Bussen - das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) zum Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern verbaut sein muss.

In der EU ist das Warngeräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h vorgeschrieben. Die Verordnung formuliert sehr detaillierte Rahmenbedingungen, wie ein AVAS-Sound klingen darf und wie nicht. Dies gilt zum Beispiel für die Mindest- und Maximallautstärke sowie für bestimmte Geräuschanteile.

Unter diesen und noch weit mehr Vorgaben arbeiten die Soundexperten der Hersteller daran, den elektrifizierten Fahrzeugen eine Stimme zu geben. In den Außengeräuschprüfständen wird mit speziellen Mikrofonen für jedes Elektromodell ein individuell abgestimmter E-Sound entwickelt. Bis das Ergebnis perfekt ist, wird immer wieder simuliert, gemessen, bewertet und bis ins Detail optimiert. Für die anschließenden Testfahrten ist zusätzlich ein überaus sensibler Begleiter dabei – der Kunstkopf. Er zeichnet feinste Geräusche auf und kommt dem menschlichen Hören dabei beeindruckend nah. Die Abschaltbarkeit des AVAS durch den Kunden ist in nahezu allen Ländern untersagt. Quelle: Daimler / DMM