Weg frei für dritte Bahn in München

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die noch anhängigen sechs Beschwerden des Bund Naturschutz Bayern e.V. sowie die von fünf Privatklägern gegen die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsstreitverfahren um die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen zurückgewiesen. Nun liegt es an Politik und Flughafenbetreiber die für Bayern und Deutschland wichtige Erweiterung auf den Weg zu bringen.

Foto: FMG

Bereits in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2015 hatte das Gericht die Beschwerden des Landkreises und der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen abgewiesen. Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichtes sind sämtliche zwölf Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen.

„Mit den heutigen Entscheidungen haben wir nun die Bestandskraft unserer Ausbaugenehmigung und damit Rechtssicherheit für dieses so wichtige Ausbauvorhaben erreicht“, erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh. „Zehn Jahre nach dem Projektstart hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht damit abschließend entschieden, dass unsere Planungen allen fachlichen und gesetzlichen Anforderungen standhalten.“

Durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes werden die Luftverkehrsprognose und der Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt. Anders als seitens der Kläger behauptet, verstoßen die Planungen nach Überzeugung des Gerichtes auch nicht gegen europäische Naturschutzrichtlinien. Das der Planung zugrunde gelegte Lärmschutzkonzept wurde ebenso als rechtmäßig anerkannt wie die Bewertung der Luftschadstoffimmissionen und die festgesetzten Entschädigungsregelungen für betroffene Anwohner.

Für Flughafenchef Kerkloh ist mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur dritten Start- und Landebahn erreicht. Die endgültige Entscheidung über die Realisierung der dringend benötigten Kapazitätserweiterung bei liegt jetzt bei den drei Gesellschaftern des Münchner Flughafens.

Auch der Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München. BDF-Geschäftsführer Michael Engel: „Endlich herrscht Rechtssicherheit bei einem der wichtigsten noch verbliebenen Infrastrukturprojekte im deutschen Luftverkehr. Nun kann der Ausbau des Flughafens konsequent angegangen werden.“ 

„Die dritte Bahn am Münchner Flughafen ist eine der zentralen Ausbaumaßnahmen für den Luftverkehrsstandort Deutschland. Nach den letzten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts muss die Politik nun die für Bayern und Deutschland wichtige Erweiterung auf den Weg  bringen. Jetzt muss sie die Zukunft anpacken“, kommentiert Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, die Entscheidung der Richter.

Quelle: FMG, BDF, BDL / DMM