Weitere Absagen von Messen

Auch nach den Beschlüssen von Bund und Ländern am 14. Oktober 2020 zur Eindämmung der Corona-Pandemie können Messen in Deutschland weiter durchgeführt werden, wenn auch nur in sehr eingeschränktem Maß. Inzwischen werden immer mehr große Messen auch für 2021 abgesagt darunter die weltweit größte Publikumsmesse für Tourismus, "Caravaning, Motor, Touristik" (sollte vom 23. bis 31. Januar 2021 stattfinden), die Nürnberger Spielwarenmesse, der Genfer Autosalon und andere mehr.

In den Gesprächen zwischen der Bundeskanzlerin und den MinisterpräsidentInnen der Bundesländer wurde u.a. vereinbart, dass die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Regionen mit über 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tage auf 100 begrenzt werden soll. Ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen, für die ein mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept existiert.

Grundsätzlich gelten in den Bundesländern separate Vorgaben für Messen; zentrale Bestandteile sind u.a. mit den zuständigen Behörden abgestimmte Hygienekonzepte. Nach der Vereinbarung von Bund und Ländern vom 06. Mai 2020 liegt die Durchführung von Messen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer mit entsprechenden Auflagen.
Der AUMA geht davon aus, dass die Bundesländer diese Regelungen auch entsprechend fortführen. Denn die wenigen seit dem Neustart im September durchgeführten Messen konnten im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Teilnehmer ohne Beanstandungen durchgeführt werden.

Ferner haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben sich auf eine neue Muster-Quarantäne-Verordnung (Muster-VO zu Quarantänemaßnahmen für Ein-und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, Anfang April 2020 gemeinsam erarbeitet von den Innen-und Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, zuletzt geändert im Oktober2020 in Abstimmung zwischen Bund und Ländern) geeinigt. Das Muster stellt eine gemeinsame Empfehlung für alle Bundesländer dar, die die Voraussetzungen für die Einreise aus ausländischen Risikogebieten regeln wollen und soll gewährleisten, dass bundesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten. Geplant ist demnach, dass die Bundesländer ab 08. November 2020 neue Quarantäneregeln erlassen. Die Musterquarantäne-Verordnung sieht eine grundsätzliche Verschärfung der Quarantäneregeln vor: Einreisende aus ausländischen Risikogebieten sollen hiernach nach der Einreise zunächst in Quarantäne.

Für Messeteilnehmer sieht die Musterquarantäne-Verordnung jedoch Ausnahmen vor:  Ausgenommen von der allgemeinen 10-tägigen-Quarantänepflicht sind nämlich Dienstreisende aus dem Ausland, wenn die Einreise nach Deutschland nachweisbar berufsbedingt zwingend notwendig und unaufschiebbar ist. Für sie besteht keine Quarantänepflicht, wenn sie für bis zu fünf Tage einreisen, sie symptomfrei sind und ein negatives Testergebnis vorlegen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor Einreise bzw. unmittelbar bei der Einreise vorgenommen werden. Quelle: AUMA / DMM