Weniger Sicherheit bei Geschäftsflugreisen?

Die Europäische Luftsicherheits-Agentur EASA fürchtet, dass es im Zusammenhang mit der Einhaltung des „COVID-19 Aviation Health Safety Protocol“ Passagiere geben wird, die deswegen Ärger machen. Die EASA spricht von „Konfliktpotenzial“ und erhöhten Sicherheitsrisiken infolge verhaltensauffälliger Passagiere.

Denkbar ist, dass es Passgiere geben wird, die sich partout nicht an die Vorschriften halten wollen, die es ablehnen, neben anderen Fluggästen Platz zu nehmen usw.. Die Flugsicherheit wäre nicht nur durch Passagierkonflikte per se beeinträchtigt, sondern auch wegen möglicher Last-Minuten-Sitzplatz-Umverteilungen. U.a. enthält das EASA-Handbuch auch Anweisungen für das Kabinenpersonal, wie zu reagieren ist, falls jemand mitten im Flug Coronavirus-Infektionssymptome zeigt. Dabei müsste die Person mitsamt deren Begleitpersonen (sofern vorhanden) so platziert werden, dass mindestens zwei Sitzreihen Abstand zum nächsten Passagier vorhanden sind. Das wiederum bedeutet, dass Airlines zwingend einige freie Plätze mit Abstand zu anderen Plätzen vorhalten müssen. Übrigens enthält das Manual keine Vorschriften, wonach Fluggesellschaften einen Mittelplatz freihalten müssen.

Für Geschäftsreisende, die oft genug nur mit Handgepäck in die Kabine kommen, dürfte ärgerlich sein, dass Airlines aufgefordert sind, mittels neuer Initiativen die Passagiere dazu zu bewegen, möglichst viel Gepäck einzuchecken und nicht mit in die Kabine zu nehmen. Noch gibt es diesbezüglich kein Mitnahmeverbot, aber auszuschließen, dass es kommt, ist das nicht. Es würde aber für zeitsensible Business Traveller bedeuten, dass sie viel mehr Zeit im Fall von Flugreisen aufwenden müssen als bisher.

Weniger stören dürfte Geschäftsreisende eine andere Empfehlung der EASA: Danach soll der Bordverkauf (z.B. zollfreier Waren) eingeschränkt bzw. komplett untersagt werden. Quelle: EASA / DMM