Wer haftet bei Reisebuchungen?

Im Verhältnis zwischen Unternehmen und Geschäftsreisebüros kommt es in den letzten Wochen immer wieder zu operativen Schwierigkeiten. Der Beratungsaufwand bei derzeitigen Buchungen bindet extrem viel Arbeitskapazität, so dass es schnell zu einer Überlastung der Mitarbeiter kommt – insbesondere bei den aktuellen Unregelmäßigkeiten im Flugsektor. Was tun in diesen Fällen?

Anfragen von Unternehmen seitens der Geschäftsreisebüros werden nicht oder verspätet beantwortet und in manchen dieser Fälle entsteht den Unternehmen ein Schaden. Nun ist die Frage, wofür ein Geschäftsreisebüro haftet, wenn Umbuchungen oder Stornierungen nicht rechtzeitig bearbeitet wurden und dadurch Erstattungen nicht mehr möglich sind. Zudem steht die Frage im Raum, ob Mobilitätsmanager namens ihres Unternehmens Schadensersatz verlangen können.

Antworten auf diese Fragen und noch mehr erhalten die Teilnehmer eines VDR-Webinars. Veranstaltungsinhalte 

  • Rechtsstellung eines Reisebüros im Verhältnis zum Unternehmen
  • Voraussetzungen für eine Haftung eines Reisebüros
  • Mögliche Haftungsgrenzen und Durchsetzung von Ansprüchen

Zielgruppen sind Travel- und Mobilitätsmanager, MitarbeiterInnen aus den Bereichen Finanzen, Personal u. Einkauf sowie alle mit Tätigkeiten im Bereich Geschäftsreisen. Das Online-Seminar (Tool: Zoom) ist für den 13. September geplant. Quelle: VDR / DMM