Wie bekomme ich meine Fahrerlaubnis wieder zurück?

Wurde Ihre Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder von der zuständigen Verwaltungsbehörde entzogen, wollen Sie wahrscheinlich schnellstmöglich ihre Fahrerlaubnis wiedererlangen. Eine Neuerteilung kann mitunter an bestimmte Auflagen geknüpft sein, insbesondere etwa an das Verstreichen von Sperrfristen oder der erfolgreichen Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) soll mithilfe eines medizinischen Checks, einem Leistungstest und einem psychologischem Gespräch die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen festgestellt werden. Die MPU als Voraussetzung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird von der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen des StVG etwa dann angeordnet und verlangt, wenn für Sie entweder 8 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg verzeichnet sind und die Fahrerlaubnis deshalb - nach vorangegangener Verwarnung und Ermahnung - entzogen wird oder sonstige Eignungszweifel im Sinne des StVG bestehen. Eignungszweifel bestehen häufig aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum und einem angenommen Zusammenhang zum Straßenverkehr.

Wurde eine geringe Alkoholkonzentration festgestellt und lagen keine Fahrunsicherheiten vor, handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. In diesen Fällen droht entweder ein Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten sowie Punkte in Flensburg. Ein Strafverfahren droht ab der Grenze zur sog. absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille und wird entsprechend mit 3 Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe oder schlimmstenfalls einer Freiheitsstrafe geahndet. Zusätzlich entziehen die Gerichte regelmäßig die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von mindestens 6 Monaten und maximal 5 Jahren. Eine MPU wird in der Regel erst bei wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet oder bei einem festgestellten Wert ab 1,6 Promille Blutalkohol.

Wird die MPU nicht innerhalb einer behördlich gesetzten Frist absolviert, kann der Führerschein von der zuständigen Behörde entzogen werden. Die Behörde darf dann auf eine Nichteignung schließen.

Um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf einer vom Gericht oder durch Gesetz bestimmten Sperrfrist stellen. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Ob sodann eine MPU erforderlich ist, kann Ihnen ein Verkehrsrechtsanwalt oder die Führerscheinstelle mitteilen. Wird eine MPU verlangt, sollten Sie frühzeitig mit der Vorbereitung für eine MPU beginnen. Dabei lohnt es sich in der Regel, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Es gibt allerdings auch Möglichkeiten die MPU legal zu umgehen. Zum einen besteht die Möglichkeit, 10 bzw. 15 Jahre abzuwarten bis die Nachweispflicht der MPU verjährt ist. Allerdings wird dies in den meisten Fällen keine Option sein, da der Führschein in der Regel aktiv benötigt wird.

Wer mindestens 185 Tage im Jahr in einem anderen EU- Land lebt, kann dort legal den Führerschein machen und so ebenfalls die MPU umgehen. Wurde in Deutschland allerdings eine Sperrfrist verhängt, ist auch der ausländische EU- Führerschein nicht gültig. Wurde die Sperre aufgehoben, gilt der im Ausland erworbene Führerschein nur, wenn Sie tatsächlich einen Wohnsitz in dem EU-Land haben/hatten. Es kann zwar unter Umständen so eine MPU umgangen werden, allerdings ist das Absolvieren einer MPU (auch mit Vorbereitung) regelmäßig günstiger als einen EU-Führerschein zu beantragen.

Ein Fahrerlaubnisverlust und eine MPU spielen nicht nur bei Kraftfahrern eine Rolle, sondern können auch Fahrradfahrer treffen. Wer mit 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration oder mehr Fahrrad fährt und erwischt wird, dem droht ebenfalls eine MPU. Das Gleiche gilt auch für E-Scooter.

Eine Fahrerlaubnis muss immer neu beantragt werden, automatisch erhält man diese nicht zurück. Wann der Antrag gestellt werden sollte, hängt davon ab, ob eine MPU absolviert werden muss. Wird eine MPU nicht vorausgesetzt, sollten Sie ungefähr 6-8 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Wiedererteilung stellen. Quelle: RA Jan Paul Seiter, www.anwalt.de / DMM