Wohin sind die Kunden-Milliarden verschwunden, lieber DRV?

„Wenn die Reisewirtschaft in Deutschland eine Zukunft haben soll und damit hunderttausende Arbeitsplätze gerettet und gesichert werden sollen, muss die Bundesregierung unverzüglich die Reisebüros und Reiseveranstalter finanziell in dieser Coranakrise unterstützen“, forderte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Dirk Inger, während der heutigen Anhörung des Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages.

 An der öffentlichen Sitzung zum Thema „Zukunft der Reisewirtschaft“ war der Deutsche Reiseverband als Sachverständiger geladen. Inger machte nochmals eindringlich auf die existenzbedrohende Lage der gesamten Branche aufmerksam. „Die mehrheitlich mittelständisch geprägte Reisewirtschaft mit 2.300 Reiseveranstaltern und 11.000 Reisebüros (jetzt sind es auf einmal 1.000 mehr als bisher vom DRV angegeben) sowie den vielen touristischen Dienstleistern steht vor dem Kollaps. Die Reisewirtschaft benötigt dringend Unterstützung von der Politik – sonst werden ihre Strukturen zerstört“, mahnte Inger an. Wenn die Politik richtigerweise wichtige große Industrieunternehmen stütze, dürfe sie auch den Mittelstand nicht vergessen. Der ist das Herzstück der deutschen Wirtschaft. „Wir müssen feststellen, dass wir es bis jetzt mit politisch unterlassener Hilfeleistung zu tun haben. Das ist nicht akzeptabel“, so Inger. 

Der DRV stellte die Eckpfeiler der Forderungen an die Bundesregierung vor:

  1. Die deutsche Reisewirtschaft braucht einen Corona-Überbrückungszuschuss.
  2. Ein staatlich abgesicherter Rückzahlungsfonds für Kundengelder muss eingerichtet werden.

Die Frage ist: Wo sind die 6,7 Mrd. Euro geblieben, die die Kunden an die Reisebüros bezahlt haben? An wen haben die Reisebüros diese Gelder weitergeleitet? Wer sind die tatsächlichen Empfänger, die diese Riesensumme offensichtlich für sich verbraucht, oder besser gesagt, veruntreut haben? Diese Fragen will der DRV nicht beantworten. Stattdessen laufend neue Forderungen, die der Steuerzahler gefälligst zu bezahlen hat.

Der Corona-Überbrückungszuschuss federt durch direkte Zahlungen an Reisebüros und Reiseveranstalter die seit März entstandenen Verluste ab. Für die Reisebüros wären dies 140 Mio. Euro pro Monat, die benötigt werden, um das Überleben so lange zu garantieren, bis das Geschäft wieder angelaufen ist. Neben diesen direkten Zahlungen ist nach Berechnungen des DRV ein Wiederanlaufkredit von rund ½ Mrd. Euro für die Reisebüros erforderlich. Für die Reiseveranstalter wären rund 120 Mio. Euro in Summe als direkte Zahlung pro Monat notwendig.

Seit März gilt eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Seitdem müssen Reisen storniert und auch vor März gebuchte Reisen rückwirkend abgewickelt werden. „Der Verdienst der Reisebüros muss wieder zurückgegeben werden, neue Einnahmen fehlen. Die Kasse ist leer, Reisebüros arbeiten für Null und stehen vor dem Ruin“, fasst der DRV-Hauptgeschäftsführer das prekäre Bild zusammen.

Dirk Inger stellte dem Tourismusausschuss zudem das Modell des Rückzahlungsfonds für Kundengelder vor, das aus Sicht des DRV die Rückerstattung von Kundengeldern ermöglicht, wenn Kunden keinen Gutschein wollen und Reiseveranstalter die Provision vom Reisebüro zurückfordern. In diesen staatlich garantierten Kreditfonds werden die Kundengeldrückzahlungen ausgelagert. Damit erhalten Reisende staatlich abgesichert ihre Anzahlungen zurück. Diese Anzahlungen haben Kunden bei der Buchung einer Pauschalreise geleistet. Reiseveranstalter erhalten aus dem Fonds einen Kredit in Höhe der geleisteten Rückzahlung. Damit bleiben die Reiseveranstalter liquide.

Bis neuerdings Ende Juni gilt derzeit die Reisewarnung. Das Rückerstattungsvolumen der Anzahlungen beläuft sich auf 6,9 Mrd. Euro, rund 1 Mrd. ist bereits ausgezahlt worden. „Der Kreditfonds in der gesamten Höhe muss den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden, damit sie zeitnah ihrer Verpflichtung der Anzahlungsrückzahlung an den Kunden nachkommen können“, so Inger. Die Reisebüros können sich für stornierte Veranstalterreisen, für die sie die Provision an die Veranstalter zurückzahlen müssen, aus dem Fonds die Provision in Höhe der Rückforderung des Veranstalters als Kredit zahlen lassen. Quelle: DRV / DMM