Zu schnell - das Auto ist weg

Andere Länder, andere Sitten. Diese Erfahrung musste ein deutsches Ehepaar kürzlich in Dänemark mit den dortigen Behörden machen. Die gehen nämlich gegen Raser nicht gerade zimperlich vor. So beschlagnahmte die Polizei in der Stadt Tondern nahe der Grenze zur Bundesrepublik das Fahrzeug eines deutschen Ehepaars. Das war auf einer innerstädtischen Straße statt mit vorgeschriebenen 50 km/h mit Tempo 107 km/h geblitzt worden.

Die deutschen Raser mussten die Wagenschlüssel abgeben, das Auto der Polizei übergeben. Und ein Gericht ordnete an, dass dem Paar das Fahrzeug ersatzlos weggenommen wird. Es bewertete das Fahrverhalten der Temposünder als inakzeptabel. Das Auto der Deutschen wird versteigert.

Grundlage für das Vorgehen der Behörden ist das Gesetz, mit dem die Dänen Raser-Fahrten unter Strafe stellen. Der offizielle juristische Begriff lautet „Wahnsinnsfahrt“. Darunter fallen alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mehr als 100 % betragen. Und wer – egal auf welcher Strecke – schneller als 200 km/h fährt, begeht ebenfalls eine „Wahnsinnsfahrt“. Auch alkoholisierten FahrerInnen droht der Entzug ihres Autos, wenn sie mit mehr als zwei Promille am Steuer erwischt werden.

Den Dänen ist übrigens egal, ob es sich um das eigene Auto, einen Miet- oder geleasten oder nur ausgeliehenen Wagen handelt. In jedem Fall müssen die Ertappten dann dem echten Besitzer des beschlagnahmten Autos den Schaden ersetzen. Rechtsmittel von deutscher Seite gibt es gegen das dänische Gesetz nicht. Quelle: Bild / DMM