Die deutschen Raser mussten die Wagenschlüssel abgeben, das Auto der Polizei übergeben. Und ein Gericht ordnete an, dass dem Paar das Fahrzeug ersatzlos weggenommen wird. Es bewertete das Fahrverhalten der Temposünder als inakzeptabel. Das Auto der Deutschen wird versteigert.
Grundlage für das Vorgehen der Behörden ist das Gesetz, mit dem die Dänen Raser-Fahrten unter Strafe stellen. Der offizielle juristische Begriff lautet „Wahnsinnsfahrt“. Darunter fallen alle Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mehr als 100 % betragen. Und wer – egal auf welcher Strecke – schneller als 200 km/h fährt, begeht ebenfalls eine „Wahnsinnsfahrt“. Auch alkoholisierten FahrerInnen droht der Entzug ihres Autos, wenn sie mit mehr als zwei Promille am Steuer erwischt werden.
Den Dänen ist übrigens egal, ob es sich um das eigene Auto, einen Miet- oder geleasten oder nur ausgeliehenen Wagen handelt. In jedem Fall müssen die Ertappten dann dem echten Besitzer des beschlagnahmten Autos den Schaden ersetzen. Rechtsmittel von deutscher Seite gibt es gegen das dänische Gesetz nicht. Quelle: Bild / DMM