Da die Lärmimmissionen die Grenzwerte der Schweizer Lärmschutz-Verordnung vor allem nachts überschreiten, muss der wichtigste Schweizer Airport zu schärferen Mitteln greifen. Eines davon ist die Erhöhung der Lärmzuschläge in den Nachtstunden als Lenkungsmaßnahme für jene Fluggesellschaften, die oft unpünktlich sind; zudem sollen die Airlines, die Zürich ansteuern, möglichst leisere Flugzeuge einsetzen.
Der Flughafen Zürich hat daher im Dezember 2024 einen Antrag für die Anpassung der Lärmgebühren beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Die Anhörung des BAZL startet am Dienstag, 07. Januar und dauert bis zum 10. Februar 2025.
Neben der Neueinteilung der Lärmklassen soll auch eine Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23:00 Uhr sowie eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23:15 Uhr eingeführt werden.
Damit soll Anreiz geschaffen werden, dass im Verspätungsfall möglichst rasch gestartet wird. Auch die Zuschläge für Landungen zwischen 23:15 Uhr und 23:30 Uhr sollen erhöht werden. Bis 23:30 Uhr gilt am Flughafen Zürich ein bewilligungsfreier Verspätungsabbau.
Neben den Lärmzuschlägen in der Nacht werden auch die Tageslärmgebühren erhöht. Ziel sei eine Förderung der Erneuerung der Flugzeugflotten durch die Airlines, heißt es seitens des Flughafens Zürich. Im Vordergrund stehe die Ablösung der Kurz- und Mittelstreckenflotten (A320-Familie). Damit sollen Anreize zur Anschaffung der A320neo geschaffen werden.
Die Erhöhung der im internationalen Vergleich bereits hohen Lärmzuschläge für laute Flugzeuge in Zürich ist möglicherweise nicht die letzte. Denn längerfristig ist sogar eine Verdreifachung der heutigen Lärmzuschläge für Starts nach 23:00 Uhr angedacht.
Nach der wahrscheinlichen Befürwortung des Antrags durch das BAZL sollen die Lärmgebühren als fixer Bestandteil in das reguläre Verfahren zur Anpassung der übrigen Flughafengebühren des Flughafens Zürich einfließen. Dieses soll ab April 2025 starten. Quelle: Flughafen Zürich / DMM