Zusammenstoß mit einem Tier - auf die Tierart kommt es an

Zusammenstöße mit Tieren gehören zu den häufigsten Autounfällen. Ob die Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab und vom Versicherungsvertrag.

Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet. "Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt", so Silke Rimmelspacher, Abteilungsleiterin Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen.

Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes:

  • Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild
  • Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier
  • Wildkatze, Luchs, Fuchs
  • Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs
  • Fischotter, Seehund  

Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. "Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf 'Tiere aller Art'", so R+V-Expertin. Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen - falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • So schwer es fällt: Nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß.
  • Besser ist, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit der Hintermann nicht auffährt.
  • Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres.
  • Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf. Sie ist für Schäden bei anderen zuständig und zahlt beispielsweise die kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild.
  • Bei einem Unfall mit einem Tier immer die Polizei oder den Jagdpächter anrufen. Tote Tiere niemals mitnehmen.
  • Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, muss die Unfallstelle abgesichert werden. Auf keinen Fall darf ein totes Tier auf der Straße liegen bleiben.  

Quelle: R+V-Infocenter / DMM