Zwei Sitze pro Dienstreisendem - Innenministerium macht Rückzieher

Nach massiver Kritik insbesondere auch seitens des VDR setzt das Bundesinnenministerium vorerst die Regelung aus, wonach Bundesbedienstete bei Dienstreisen zwei Sitzplätze in Bahn und Flugzeugen für sich buchen dürfen.

Am Freitag, 20. November 2020 hatten Sprecher des Verkehrs-, des Umwelt- und des Gesundheitsministeriums sowie Regierungssprecher Steffen Seibert für das Bundespresseamt erklärt, dass sie für ihre Mitarbeiter auf den selten gewordenen Dienstreisen weiter nur einen Platz buchen werden. Es finde nun in der Bundesregierung eine Debatte statt, ob man Abstandsvorschriften in Verkehrsmitteln neu regeln solle, sagte der Sprecher von Innenminister Horst Seehofer. Dieser sei gegen jede Privilegierung von Bundesbeamten, habe aber die Gesundheit der Beschäftigen im Auge. Es gehöre zu den Grundregeln in der Corona-Pandemie, dass Menschen möglichst Abstand halten sollten.

Noch am Donnerstag verstärkte das Bundesinnenministerium den Druck auf die Deutsche Bahn, wonach die dafür Sorge tragen soll, dass MitarbeiterInnen des Bundes einen zweiten freien Platz im Zug buchen können, um sich vor Corona zu schützen. Die Rede ist u.a. von einer „Lex Zweitplatz“. Das Innenministerium möchte, dass die DB ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für jeden Bahnfahrgast nur einen Sitzplatz vorsehen und eine Reservierung nach 15 Minuten erlischt, ändert. Aus Sicht des Innenministeriums rechtfertigt die dramatische Situation der Corona-Pandemie in Deutschland ein Abweichen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstreisende. Quelle: SZ / DMM