Böses Spiel um Einstieg bei Condor

Um den Einstieg des britischen Investors Attestors Ltd. bei der maroden Fluggesellschaft Condor zu ermöglichen, sollen die Steuerzahler auf Forderungen in Höhe von 150 Mio. Euro verzichten, so wollen es der Bund und das Land Hessen. Berlin und Hessen müssen sie noch die EU-Kommission von diesem Deal überzeugen, mit dem behauptet wird, der Forderungsverzicht kompensiere einen unmittelbaren Schaden, den die Fluggesellschaft durch die Corona-Pandemie erlitten haben will.

Hinter dem Forderungsverzicht steht die Drohung des Investors, andernfalls den Einstieg platzen zu lassen. Ob es zum Schuldenschnitt auf Kosten der deutschen Steuerzahler kommt, muss die EU-Kommission entscheiden.

Condor muss aus einem KfW-Darlehenspaket über 550 Mio. Euro, das in der Krise den Fortbestand der Airline sicherte, maximal 400 Mio. Euro zurückzahlen, was gegenüber dem Steuerzahler eine Ungerechtigkeit ohne gleichen bedeutet. Denn der soll auf diese Weise für einen Teil der Schulden der Fluglinie aufkommen. Das verbleibende KfW-Darlehen will Condor wie vereinbart fristgerecht zurückführen, bekräftige Condor vor wenigen Tagen. Aber auch da ist das letzte Wort vermutlich noch nicht gesprochen.

Die in London registrierte Attestor Ltd. hat dem kurz vor der Pleite stehenden Luftfahrtunternehmen Condor 450 Mio. Euro zugesagt (DMM berichtete. Allerdings nur unter der zwingenden Voraussetzung, dass die EU-Kommission grünes Licht für den Forderungsverzicht von Bund und Land Hessen gibt. Ohne eine Freigabe aus Brüssel werde "ein Vollzug der Transaktion nicht erfolgen", stellte der Investor gegenüber aero.de klar. Anders ausgedrückt Bund und Land Hessen werden geradezu erpresst, auf die Rückzahlung der 150 Mio. Euro zu verzichten. Vorerst übernimmt der Finanzinvestor 51 % der Anteile. Auf der Rest erhält der Fonds eine Option. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt kartell- und beihilferechtlicher Freigaben durch die zuständigen Behörden. In den letzten Wochen hatte sich die Finanzsituation von Condor im Dauerlockdown zugespitzt.

Die EU-Kommission hatte Condor erst im April 2020 - nach der gescheiterten Übernahme durch PGL - die Aufnahme zusätzlicher KfW-Kredite erlaubt. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde bezifferte den Wert der deutschen Beihilfen dabei auf 273,8 Mio. Euro und setzte den anrechenbaren Krisenschaden mit 276,7 Mio. Euro knapp höher an.

Gegen die deutschen Condor-Beihilfen ist bereits ein Verfahren vor dem EuGH anhängig. Ryanair hat gegen die EU-Kommission 2020 eine Klagewelle losgetreten. Der Billigflieger zieht gegen aus seiner Sicht wettbewerbsverzerrende Coronahilfen für andere Airlines ins Feld, nicht zu Unrecht, wie Finanzexperten meinen. Vorige Woche erst hatte das EU-Gericht staatliche Beihilfen an KLM und TAP Air Portugal als „nicht hinreichend begründet“ zurückgewiesen. Quelle: Bundesregierung / Hessen / aero.de / DMM