Die Airline versieht die künftigen Gehaltsabrechnungen der etwa 20.000 FlugbegleiterInnen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor) mit einem Warnhinweis auf den „Vorbehalt einer eventuellen Teilrückführung“. Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit über Tarifverträge und Altersversorgung aus 2003 mit den Gewerkschaften Ver.di und UFO. Die Tarifverträge hatte der Luftfahrtkonzern schon vor acht Jahren gekündigt, sehr zum Missfallen der Kabinengewerkschaft und Ver.dis. Sechs Lufthanseaten hatten die LH auf Zahlung ihrer Altersversorgung nach dem alten Tarifvetrag verklagt und bekamen in letzter Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht jetzt recht. Nach dem Urteil darf es keine Kombination aus mehreren Tarifverträgen geben. Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung will die Lufthansa die Vergütungsabrechnung nicht ändern, behält sich aber eine mögliche Neuberechnung der Vergütung vor, was u.U. auch eine Teilrückforderung einschließen kann. Quelle: Ver.di / UFO / DMM