Das Verbot gilt für alle Arten von „Taschenwagen“, unabhängig von der Art des Sattels/Schemels. Alle relevanten Eisenbahngesellschaften, darunter auch die Deutsche Bahn, haben eine direkte Nachricht erhalten. Das Verbot gilt vorläufig für die kommenden zwei Wochen – danach soll über eine eventuelle Verlängerung entschieden werden, bis die Eisenbahnunternehmen, die Güter auf dem Schienennetz befördern, eine Reihe von Bedingungen erfüllt haben.
Das Verbot wurde aus Gründen der Eisenbahnsicherheit eingeführt, nachdem die TBST am Montag, den 07. Januar 2019, an einer Prüfung der Unfalluntersuchungsstelle (Havarikommissionen) teilgenommen und festgestellt hat, dass die Gefahr besteht, dass der Auflieger beim Verladen auf Taschenwagen nicht sicher am Sattel/Schemel verriegelt wird. Gleichzeitig - und ebenfalls mit sofortiger Wirkung - verlangt die TBST, dass der Infrastrukturverwalter Banedanmark und die Eisenbahnunternehmen sicherstellen, dass der gesamte Güterverkehr auf der Großen-Belt-Brücke unter strengeren Bedingungen stattfindet, was die Geschwindigkeit der Güterzüge in Abhängigkeit von den Windverhältnissen betrifft.
Die neuen Bedingungen lauten wie folgt:
• Bei steifer Brise (15 m/sec) und Seitenwind muss die Geschwindigkeit des Güterverkehrs mit windempfindlichen Fahrzeugen auf 80 km/h reduziert werden.
• Bei Sturmböen (20 m/sec) und Seitenwind ist der Güterverkehr mit windempfindlichen Fahrzeugen verboten.
• Bei Sturm (25 m/sec) ist der gesamte Güterverkehr verboten. Quelle Trafik-, Bygge- og Boligstyrelsen / DMM