ADAC warnt vor neuen Regelungen und Gesetzen im Ausland

Deutsche Autofahrer sind es in Deutschland nicht gewohnt, sich an Geschwindigkeitsvorgaben zu halten. Dies erlebt man auf Autobahnen, auf Bundes- und Landstraßen. In aller Regel werden dort die Tempolimits überschritten, und das nicht zu wenig. Der Grund: es wird viel zu wenig kontrolliert. In der Nachbarländern aber kommen sie nicht umhin, sich an niedrigeres Tempo zu gewöhnen; denn dort werden saftige Geldstrafen fällig, mitunter sogar die Beschlagnahme des Autos. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die geänderte Warntafeln-Regelung in Italien sowie die härteren Strafen für Raser in Österreich.

Wie schnell bereits die Anreise zum Zielort  ins Geld gehen kann, erkennt man bei geänderten Regeln zur Anbringung von Warntafeln am Auto. In Italien muss grundsätzlich jede nach hinten überstehende Ladung mit einer rot-weißen Warntafel versehen sein. Dazu zählen selbst auch Fahrräder, die man am Heck des Wagens transportiert. Reisende, die mit dem Auto und Fahrrad am Heckträger oder dort befestigten Skiern und Snowboards fahren, müssen mindestens eine Warntafel anbringen. Diese muss aus Metall und mindestens 50 x 50 cm groß sein. Auch die Anzahl der Streifen ist vorgegeben. Bei der rot-weißen Schraffierung müssen mindestens fünf rote Streifen dabei sein. Wer sich nicht an diese Regelung hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 345 Euro rechnen. Achtung: Die Warntafel muss auch dann am Heckträger angebracht sein, wenn dieser leer ist und kein Fahrrad transportiert wird.

Härtere Strafen für Raser. Noch teurer kann eine Reise nach Österreich werden, wenn man dabei die geltenden Höchstgeschwindigkeiten deutlich überschreitet. Seit 01. März 2024 greift das Nachbarland bei extremen Geschwindigkeitsverstößen deutlich härter durch. Im Extremfall kann sogar das Fahrzeug eingezogen werden. Ist man in Österreich innerorts 60 km/h oder außerorts 70 km/h zu schnell, wird das Fahrzeug an Ort und Stelle beschlagnahmt. Diese Sicherstellung des Fahrzeugs erfolgt zunächst vorläufig für bis zu 14 Tage. Bei Überschreitungen von 80 km/h innerorts und 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften kann das Fahrzeug auch dauerhaft eingezogen und versteigert werden. 

Gehört dem Fahrer das Fahrzeug nicht, z.B. ein geleaster Wagen, bleibt es bei der vorübergehenden Verwahrung. Zudem wurde die Bußgeld-Obergrenze auf 7.500 Euro angehoben. Diese neue Regelung greift auch für deutsche Staatsbürger. Da österreichische Bußgelder hierzulande vollstreckt werden, kann es unter Umständen günstiger sein, das fällige Bußgeld direkt vor Ort zu bezahlen. 

Im Sinne der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist das geltende Tempolimit stets einzuhalten. Das gilt auch für Länder wie z.B. die Niederlande oder ganz Skandinavien, wo drastische Geldbußen verhängt werden. In Norwegen etwa muss man, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 80 km/h auch auf Autobahn nur um 20 km/h überschreitet, sind ab 1.000 Euro Strafe fällig. In all diesen Ländern gibt es anders als in Deutschland, keine rechtliche Handhabe, gegen die Strafen vorzugehen. Quelle: ADAC / DMM