Ärger um Düsseldorfer Bettensteuer

Was den Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben teurer macht ist die Bettensteuer, die in immer mehr finanzklammen manchen Städten und Regionen zu entrichten ist. In Dortmund müssen seit April auch Geschäftsreisende eine Bettensteuer zahlen. Und das Ratsgremium der NRW-Hauptstadt Düsseldorf will nachziehen. Die Hotelbranche warnt.

Die Stadt Düsseldorf hat Pläne für eine Bettensteuer vorgelegt. Unabhängig von der Art der Unterkunft und dem Alter der Reisenden sollen fünf Euro pro Person (unabhängig vom Alter) und Nacht fällig werden. Die Abgabe soll für alle Beherbergungsbetriebe gelten. Andere Städte wie Köln oder Dortmund haben bereits eine Bettensteuer eingeführt. Dort richtet sie sich allerdings nach dem Übernachtungspreis und beträgt f5 bzw. 7,5 %. Eine einheitliche Regelung gibt es bei der Bettensteuer nicht. 

Dass die Bettensteuer gerade in Deutschland im Trend ist, hat seinen Grund: Mit Wirkung zum 01. Januar 2010 wurde im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 % gesenkt. Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollen zahlreiche Kommunen und Städte durch die Einführung einer "Bettensteuer" kompensieren. Dabei beweisen die Ratsgremien, gleich in welchem Bundesland, großen Einfallsreichtum und erheben eine Extraabgabe für Touristen. Zu den beliebtesten Methoden zählt seit einigen Jahren die Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer oder wie auch immer die Abgabe bezeichnet wird. Sehr häufig betonen die Kommunen, dass die Einnahmen in den Ausbau der touristischen Infrastruktur oder in Umweltprojekte ("Ökotaxe") fließen.

Hoteliers aus Hamburg, Bremen, Bremerhaven und Freiburg wollten die Bettensteuer mit Klagen beim Bundesverfassungsgericht kippen. Ihre Beschwerden wurden allerdings zurückgewiesen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Mai 2022 mit. Städte und Gemeinden in Deutschland dürfen von Übernachtungsgästen eine Bettensteuer verlangen. Die Stadt München indes verklagt den Freistaat Bayern, weil dieser eine Übernachtungssteuer untersagt hatte. Das Verbot sei ein schwerwiegender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, kritisiert OB Dieter Reiter (SPD). Geplant war eine Abgabe in Höhe von 5 % auf den Übernachtungspreis. Die Staatsregierung von CSU und Freien Wählern hatte dies jedoch per Gesetzesänderung untersagt. 

In der Tourismusbranche stoßen die Pläne der Stadt Düsseldorf auf Kritik. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA ist strikt gegen die Düsseldorfer Bettensteuer, weil Reisende sich möglicherweise Alternativen suchen und nicht mehr nach Düsseldorf kommen. Generell und bundesweit aber beklagen viele Hoteliers u.a. zusätzliche Verwaltungsaufwände – denn sie müssen die Einnahmen an die Behörden abführen – ohne einen konkreten Mehrwert zu haben. Die Verfassungsrichter halten dies aber für gerechtfertigt: "Eine direkte Erhebung bei den Übernachtungsgästen wäre nicht praktikabel", teilten sie mit. Quelle: Bundesverfassungsgericht / Stadt München / Dehoga / DMM