Bloß kein Luftangriff aufs Oktoberfest

Noch bis zum 06. Oktober 2019 findet in München die 186. „Wiesn“ statt. Zur Gefahrenabwehr aus der Luft hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München“ sowie ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (Radio Mandatory Zone – RMZ „München“) für den Schutz der Veranstaltung eingerichtet.

Sowohl das Flugbeschränkungsgebiet als auch die RMZ werden im Veranstaltungszeitraum täglich von 08 Uhr morgens bis 01.30 Uhr des darauffolgenden Tages aktiviert. Das Flugbeschränkungsgebiet hat die Form eines Kreises mit einer Ausdehnung von drei nautischen Meilen (5,5 km) rund um den Veranstaltungsort und reicht vom Boden bis zu einer Höhe von „Flugfläche 100“ – das sind umgerechnet ca. 3.000 Meter. Die RMZ hat ebenfalls die Form eines Kreises, allerdings mit einer Ausdehnung von neun nautischen Meilen (etwa 16,6 km) rund um den Veranstaltungsort. Dieser reicht vom Boden bis zur jeweiligen Untergrenze des Luftraums C München.

Für die „ED-R München“ sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen hiervon sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5.500 Fuß (ca. 1.600 Meter) über dem Meeresspiegel und darüber.

Während des Fluges in RMZ „München“ gilt für Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln eine dauernde Hörbereitschaft. Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung erforderlich, der Ausflug ist ebenfalls zu melden.

Ausgenommen von der RMZ sind die Kontrollzonen München und Oberpfaffenhofen, das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München“ und die RMZ „Oberschleißheim“. Flüge nach Instrumentenflugregeln sind grundsätzlich von den Regelungen nicht betroffen. Quelle: DFS / DMM