Brexit-Übergangsregelungen für Flüge bis Oktober 2020

Die EU-Kommission hat angesichts eines drohenden No-Deal-Brexit eine Fristverlängerung bis Oktober 2020 für die Verordnung zur "Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität“ angekündigt. Solange wird der Luftverkehr zwischen der EU und Großbritannien nach den alten Regeln fortgeführt.

UK‘s Premierminister Boris Johnson will sein Land spätestens am 31. Oktober 2019 aus der EU führen, auch ohne Deal. Er will das zwischen seiner Vorgängerin Theresa May und Brüssel vereinbarte Abkommen nachverhandeln. Allerdings lehnt das die Europäische Union bis jetzt noch ab. Wie DMM berichtete, wurden für den Luftverkehr zwischen Großbritannien und der EU in der Vergangenheit Verordnungen erlassen, die die Zukunft des Fliegens zwischen Großbritannien und der EU regeln. Nun wird es so sein, dass der Flugverkehr zwischen der EU und Großbritannien auch im Falle eines harten Brexit weitgehend aufrechterhalten bleiben wird. Grundlage ist der von der Europäischen Kommission im Dezember 2018 vorgelegte Notfallplan, mit dem verhindert werden soll, dass der Flugverkehr im Fall eines harten Brexit zum Stillstand kommt.

Die zwischen Rat und EP ausgehandelte Einigung umfasst die vier Freiheiten im Flugverkehr (Überflugsrecht, technische Zwischenlandung, direkter Passagier- und Frachttransport aus dem eigenen Land, direkter Transport in das eigene Land). Begrenztes Codesharing und Leasing-Vereinbarungen sind ebenfalls möglich. Die ursprünglich geplante Deckelung von Passagierflügen auf das Vorjahresniveau von 2018 wird es nicht geben. Die Regelungen treten unmittelbar nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU in Kraft. Sie enden am 30. März 2020 oder wenn doch noch ein Austrittsabkommen zustande kommt. Sie wurden Ende März formal angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Großbritannien hat zugesichert, für die Einreise von EU-Bürgern nach Großbritannien bis zum 31.12.2020 Personalausweise als ausreichend anzuerkennen. Ab Januar 2021 könnten Geschäftsreisende dann gezwungen sein, ihren Reisepass vorzuzeigen. Für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen Britische Staatsbürger ab 2021 eine vorherige Genehmigung nach dem Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS). Die Einreisegenehmigung wird 7 Euro kosten und drei Jahre für mehrfache Einreisen gültig sein. Quelle: EU / DMM