BVMW-Erfolg: Steuerliche Förderung für den Mittelstand

Deutschland gehörte bisher zu den fünf Ländern der OECD, die Forschung und Entwicklung nicht steuerlich förderten. Nun ist die Forschungszulage in Kraft getreten. Mit ihr werden auch mittelständische Auftraggeber gefördert.

Viele andere große Industriestaaten, darunter die USA, China, Japan, Frankreich und Großbritannien, unterstützen Unternehmen bereits seit Jahren mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE). Mit diesen Ländern möchte die Bundesregierung endlich gleichziehen. Die Förderungslandschaft, die zuvor ausschließlich aus der direkten Projektförderung bestand, wird mit dem Forschungszulagengesetz sinnvollerweise ergänzt. Die steuerliche Forschungsförderung rechnet sich laut ZEW-Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung auch für den Staat: Für jeden Förder-Euro wird bei den Betrieben zusätzlicher FuE-Aufwand von 1,33 Euro mobilisiert.

Wer wird gefördert? Die Forschungszulage unterstützt großflächig alle Branchen und Unternehmensgrößen und sieht neben der Steuerpflicht in Deutschland keine weiteren Einschränkungen vor. Statt die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen zu beschränken, setzt das Bundesministerium der Finanzen durch die Deckelung des Fördersatzes und der Bemessungsgrundlage den Fokus auf den Mittelstand und junge Unternehmen sowie Start-ups.

Nach langer Diskussion ist nun auch die Auftragsförderung Teil des Forschungszulagengesetzes. Bundesfinanzminister Olaf Scholz wollte ursprünglich nur die Auftragnehmer steuerlich fördern. Dies lehnten nicht nur der BVMW, sondern auch die EU-Kommission und selbst große staatliche Forschungseinrichtungen wie die Fraunhofer-Gesellschaft ab. Viele Auftragnehmer seien oft nicht steuerpflichtig, und daher würde eine steuerliche Förderung verpuffen. Zudem kommt das Geld bei einer Förderung des Auftraggebers auch den kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Diese verfügen häufig über keine eigene Forschungsabteilung im Unternehmen und müssen daher Forschungsaufträge an externe Einrichtungen vergeben.

Beim Auftraggeber werden nun 60 % des an den Auftragnehmer gezahlten Entgeltes gefördert. Deutsche Unternehmen können zukünftig auch einen Forschungsauftrag EU-weit an eine ausländische Einrichtung vergeben.

Wie wird gefördert? In einem Unternehmen werden über die Personalkosten, also die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Löhne und Gehälter der forschenden Beschäftigten, bis zu zwei Millionen Euro pro Jahr gefördert. Bei einer Förderquote von 25 % entspricht dies einem Steuererlass von 500.000 Euro. Pro Unternehmen und Forschungsprojekt dürfen insgesamt 15 Mio. Euro inklusive aller über die gesamte Laufzeit gewährten staatlichen Beihilfe einschließlich der Forschungszulagen nicht überschritten werden.

Die Förderung ist bewusst als Zulage gewährt, sodass auch eine Auszahlung im Verlustfall garantiert ist. Lediglich die drei Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Forschung müssen erfüllt sein. Begünstigt werden außerdem Kooperationen mit anderen Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Sogar forschende Einzelunternehmerinnen und -unternehmer oder Gesellschafter können pro Stunde 40 Euro bei maximal 40 Wochenstunden als förderfähige Aufwendungen ansetzen.

Der Antrag auf Förderung kann beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres elektronisch gestellt werden. Das Forschungsvorhaben muss zuvor jedoch separat bei einer noch zu bestimmenden Zertifizierungsstelle geprüft werden. Hierdurch erhält das Unternehmen eine rechtsverbindliche Bescheinigung, die die Planbarkeit erhöht und das Verfahren in der Finanzverwaltung beschleunigt. Inwieweit diese zweistufige Lösung zu einer unnötigen Bürokratiehürde oder mehr Rechtssicherheit führen wird, wird sich zeigen.

Der BVMW begrüßt die Einführung der Forschungszulage sowie die Einbeziehung der Auftraggeber. Nur so haben die vielen kleinen und mittleren Unternehmen auch etwas von der Förderung. Positiv ist außerdem, dass das Gesetz evaluiert werden soll. So kann der Gesetzgeber feststellen, ob es nicht nur für den Mittelstand gedacht, sondern auch gemacht ist. Quelle: BVMW / DMM