Corona, Weihnachten und Silvester

An den Weihnachtsfeiertagen und über den Jahreswechsel sollen die von Bundesregierung und den Ländern beschlossenen Corona-Einschränkungen gelockert werden. Das wird die Corona-Infektionszahlen und die der Todesopfer nach oben treiben, sind sich Virologen sicher. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel ist bei der Lockerung nicht wohl.

Der Teillockdown hat nichts bewirkt. Im Gegenteil: Die Infektionszahlen sind weiter sehr hoch und auch die Zahl der Todesopfer in Deutschland liegt inzwischen jenseits der 15.000. Bund und Länder haben die Einschränkungen bis 20. Dezember 2020 verlängert, touristische Übernachtungsangebote bleiben bis dahin untersagt ebenso wie die gastronomischen Betriebe vor dem 20.12.2020 nicht öffnen dürfen. Auf Urlaubsreisen insbesondere Skiferien soll verzichtet werden. Das aber passt vielen Bundesbürgern nicht, die es nicht gewohnt sind, sich an Regeln zu halten und auch die Tourismusverbände, der Dehoga etc. fordern vehement eine Lockerung, wohl wissend, was sie damit anrichten.  

Allen Warnungen zum Trotz gibt es über die Weihnachtstage Lockerungen, um Familienbesuche zu ermöglichen: Wer über die Feiertage zu seiner Familie fahren möchte, darf in einigen Bundesländern trotz Beherbergungsverbot im Hotel übernachten – eine Ausnahme, die teilweise auch für Silvester gilt. Kanzlerin Merkel aber schwant Böses, ebenso Medizinern und Virologen. Es ist dann nämlich nicht mehr kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels übernachten, die wirklich Verwandte in der Region besuchen. Eine Kontrolle schließt vermutlich schon der irre deutsche Datenschutz aus. Der lasche Datenschutz ist auch eine der Ursachen, dass die deutsche Corona-Warn-App ein Schuss in den Ofen ist.

Wo über Weihnachten Übernachtungen im Hotel erlaubt sind /Stand 01.12.2020):
Berlin: Verwandte dürfen über die Weihnachtstage in einem Hotel absteigen, wenn sie Familienangehörige besuchen möchten. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) appellierte jedoch dringend, zu Hause zu bleiben und nicht herumzureisen.
Hessen: In einigen Tagen will das Land Regeln vorstellen, wie zwischen 23. Dezember 2020 und 01. Januar 2021 Übernachtungen in Hotels aufgrund von Familienbesuchen möglich gemacht und auch kontrolliert werden können.
Mecklenburg-Vorpommern: Nur für den Besuch der „Kernfamilie“ werden zwischen 23.12.20 und 01.01.2021 drei Hotelübernachtungen erlaubt. Als Kernfamilie gelten Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urgroßeltern und -enkel.
Niedersachsen: Verwandte und enge Freunde dürfen zu „nicht-touristischen Zwecken“ in Unterkünften übernachten, wenn diese Übernachtungen im direkten Zusammenhang mit Weihnachts- oder Silvesterfeiern stehen.
Nordrhein-Westfalen: Hotelübernachtungen ausschließlich für Familienbesuchen sind über Weihnachten erlaubt.
Schleswig-Holstein: Zwei Übernachtungen im Hotel zwischen 23. Und 27.12.2020 sind ausschließlich für Familienbesuche genehmigt. Quelle: Bundeskanzleramt / DMM