Dehoga: Geld, Geld, Geld

Bund und Länder haben sich auf die Verlängerung des Lockdowns bis zunächst 10. Januar 2021 geeinigt. „Für das Gastgewerbe bringt diese Entscheidung zwar keine inhaltlichen Lockerungen, aber immerhin Klarheit für die Feiertage und zum Jahreswechsel, die wir gefordert hatten“, kommentiert DEHOGA-Präsident Guido Zöllick die neuen Fakten.

Verzweiflung und Existenzängste in Hotellerie und Gastronomie nehmen damit allerdings weiter zu. Zöllick: „Der Totalausfall des Weihnachts- und Neujahrsgeschäfts und der gesamten Weihnachtsferien sind für die Branche kaum zu verkraften. Die beschlossenen Hilfen für das Sonderopfer, das das Gastgewerbe gemeinsam mit u.a. der Kultur-, Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft erbringt, sind zwingender denn je. Sie müssen kurzfristig und in ausreichendem Maße in allen Unternehmen ankommen. Offene Fragen müssen schnellstmöglich geklärt werden. Zudem braucht die Branche endlich eine politische Strategie, wann und unter welchen Voraussetzungen die Unternehmen wieder öffnen können.

Im Detail fordert der DEHOGA folgende Maßnahmen:

  1. Die bisherigen Abschlagszahlungen der seit vergangener Woche beantragbaren Novemberhilfe, reichen für die meisten Betriebe nicht aus. In der mittlerweile fünften Lockdown-Woche sind die bislang gewährten Abschläge von maximal 10.000 Euro für viele Betriebe lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.  Insbesondere wenn eine Auszahlung der Novemberhilfen tatsächlich erst im Januar 2021 möglich ist, ist die Erhöhung der Abschlagszahlungen unerlässlich. Ansonsten sind Insolvenzen vorprogrammiert. Die Hilfen müssen zudem für alle von den Corona-Maßnahmen betroffenen Betriebe unserer Branche – unabhängig von Größe und Betriebsform – gezahlt werden.
  2. Nach wie vor sind zahlreiche beihilferechtliche Fragen der beschlossenen Novemberhilfe plus und Dezemberhilfe klärungsbedürftig. Auch dieses Geld muss zeitnah in den Betrieben ankommen, sie sind auf diese finanzielle Unterstützung dringend angewiesen.
  3. Der DEHOGA setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die für November und Dezember angekündigten Hilfszahlungen auch für die Verlängerung des Lockdowns weiter gezahlt werden. Anschließend muss die Überbrückungshilfe III sinnvoll greifen. Bekannt gewordene Details der Überbrückungshilfe III, wie z.B. die Heraufsetzung der maximalen monatlichen Fixkostenerstattungen von 50.000 auf 200.00 Euro sind zweifelsohne zu begrüßen. Zudem muss sichergestellt werden, dass tatsächlich alle betroffenen Unternehmen ihre Fixkosten erstattet bekommen.
  4. Bundesregierung und Landesregierungen werden aufgefordert, diese Perspektiven kurzfristig, konsequent und nachhaltig im Dialog zu erarbeiten. Im Rahmen der Impfstrategie müssen auch Mitarbeiter und Unternehmer unserer Branche berücksichtigt werden. Insbesondere bei Veranstaltungen müssen auch Schnelltests ermöglicht werden. Zudem muss die Nachverfolgung der Infektionsketten bei den Gesundheitsämtern – auch durch den stringenteren Einsatz digitaler Möglichkeiten – vorangetrieben werden. Quelle: Dehoga / DMM