Die Kunden sind vieleicht wieder mal die Dummen

Die bei den deutschen Veranstaltern von Thomas Cook eingezahlten Kundengelder sind von der Insolvenzversicherung bei Weitem nicht gedeckt, bestätigt der Insolvenzabsicherer Zurich Insurance Group, Muttergesellschaft der Zürich Versicherungs-Gesellschaft.

Laut Branchenverband GDV müssen Urlauber vom Pleite gegangenen Reiseveranstalter zurückgeholt werden und der bekäme vom Versicherer Zürich dafür die Kosten erstattet. Die Zürich Versicherungs-Gesellschaft ist für die Reisesicherungsscheine der deutschen Thomas Cook-Kunden zuständig, auch für die von Kunden der jetzt ebenfalls Pleite gegangenen Tour Vital. Nach der Pleite auch der deutschen Thomas Cook-Tochter will die Zürich die Kunden umgehend informieren, so steht es auf der Website des Versicherers. Die Geschädigten sollten ihre Ansprüche zügig über das Schadenregulierungsbüro KAERA (ein auf die Touristik spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen) auf dessen Website  www.kaera-ag.de anmelden. Tätig werden können zurzeit nur Kunden, deren Reise bereits abgesagt wurde oder die ihr Hotel oder den Transfer ein zweites Mal bezahlen mussten.

Kunden, die ihre Reise wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook nicht antreten konnten, können nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen. Die Versicherung Zürich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. "Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht", sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien. Die Ersatzansprüche würden der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert.

Laut Zurich gilt für die bereits ausgegebenen Sicherungsscheine der Stichtag der Insolvenz, auch wenn die Reise erst im November oder danach stattfinden sollte. Damit widerspricht die Versicherung der Aussagen von Reiserechtlern, dass es zwei Töpfe zu je 110 Mo. Euro gebe – einen für das Touristikjahr 2018/2019 und einen für Buchungen im Touristikjahr 2019/2020. Laut der Zürich seien die 110 Mio. Euro die Maximalsumme für alle unter Vertrag stehenden Veranstalter und nicht, wie es Rückversicherer Swiss Re meint, pro Reiseveranstalter. Laut Zürich Versicherung sind alle Kundengelder der Veranstalter Öger Tours, Bucher, Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature, Air Marin und Tour Vital, die jetzt ebenfalls Insolvenz angemeldet hat.

Ansprüche auf Schadenersatz haben rund 140.000 Gäste, die ihre Reise bereits voll gezahlt hatten. Hinzu kommen angeblich 600.000 Vorausbuchungen bis September 2020, bei denen im Schnitt 20 % des Reisepreises angezahlt wurden. Die Zurich zahlt betroffenen Kunden zunächst 100 % der Summen aus. Reicht das Geld am Ende nicht, kann die Versicherung anteilig Geld zurückverlangen. Das Problem: Die Assekuranzen brauchen für sich selbst und ihre i.d.R. superteuren Vorstände viel Geld, so dass die eingezahlten Kundengelder im Fall einer notwendigen Rückerstattung oft nicht ausreichen. Quelle: Zürich Versicherungs-Gesellschaft./ GDV / DMM