DRV schießt gegen Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie

Reisende, die in voller Absicht und absolut rücksichtslos in Hochrisikoländer wie Spanien, die Türkei, die USA, Thailand etc. reisen, um dort Urlaub zu machen, werden dafür zur Rechenschaft gezogen. So jedenfalls sieht es der Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie aus, formuliert am Donnerstag, 27. August 2020. Ärger mit den Tourismusverbänden und den Airlines ist vorprogrammiert.

Bund und Länder hätten den Kampf gegen die Corona-Pandemie immer als Gesamtherausforderung verstanden, und das habe sich bewährt, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag, 27. August 2020 nach einer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Um die Erfolge zu halten, wurden gemeinsame Maßnahmen vereinbart. Die dürften den Tourismusverbänden und Airlines eher weniger schmecken und möglicherweise den Urlaubsreiseverkehr in Risikoländer wie z.B. Spanien oder diverse Überseegebiete beeinträchtigen.

Deutschland hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten gut bewältigt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder gestiegen. "Für die Ausbreitung des Virus haben sich Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und urlaubsbedingte Mobilität als besonders günstig erwiesen", so Merkel. Angesichts dieser gestiegenen Fälle müsse man jetzt einen neuen Anlauf nehmen. Gemeinsames Ziel ist es, die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.

Deutschland hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten gut bewältigt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder gestiegen. "Für die Ausbreitung des Virus haben sich Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und urlaubsbedingte Mobilität als besonders günstig erwiesen", so Merkel. Angesichts dieser gestiegenen Fälle müsse man jetzt einen neuen Anlauf nehmen. Gemeinsames Ziel ist es, die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.

Bund und Länder sind sich einig: In Zeiten steigender Infektionszahlen sind weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu rechtfertigen. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Ergänzend ist in bestimmten öffentlichen Bereichen, in denen der Abstand nicht durchgängig einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Hygieneregeln sind einzuhalten.

Zielgerichtetes Testangebot erforderlich. Von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung der Pandemie sind Testungen. Die Vielzahl an positiven Testergebnissen bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten zeigt, dass ein niederschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich ist. Deshalb bleibt die Testpflicht zunächst bestehen. Bei den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten Infektionen dagegen außerordentlich gering. Aus diesem Grund endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.

Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikogebieten. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort zu isolieren. Zum 01. Oktober 2020 soll die Quarantäne dann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testbefund aufgehoben werden können. Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre MitbürgerInnen nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die Kanzlerin. Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung an. Ziel ist es, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Übrigens: Verstöße gegen eine Quarantäneanordnung können mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Wer die Quarantänepflicht verletzt und dadurch die Krankheit verbreitet, muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In der Schweiz z.B. kostet das Nicht-Beachten der Quarantäne 10.000 CHF, rund 9,700 Euro!

Die neuem Vorschriften in Kürze:

  • Für Verstöße gegen die Maskenpflicht werden die Länder (mit Ausnahme Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbußgeld in Höhe von 50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein - wie ein Bußgeld wirkendes - erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.
  • Die Möglichkeit freiwilliger kostenloser Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
  • Für Reisende aus Risikogebieten wird die Testpflicht vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist. Möglichst am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation eingeführt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich.
  • Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens bis zum 31.12.2020. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
  • Der Bund sagt weitere 500 Mio. Euro für verlässliche digitale Homeschooling Angebote zu, sollte kein Präsenzschulbetrieb stattfinden können.
  • Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Jahr fünf Tage zusätzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil, Alleinerziehende zehn.

Der DRV reagierte umgehend: Der Reiseverband bezeichnet den Schlingerkurs der Bundesregierung beim Thema Reisen als  schädlich. „Er verunsichert Reisende und schadet der Reisewirtschaft“, kommentiert Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Reiseverbandes (DRV), die Entscheidungen vom Donnerstag, 27. August 2020. Ganz besonders wurmt den DRV, dass „die Bundeskanzlerin dazu aufruft, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten. Anders ausgedrückt: Urlauber haben nach Meinung des DRV das Recht, die hoch gefährliche Seuche nach Deutschland einzuschleppen, um damit das Land in den von der Wirtschaft befürchteten Ruin zu treiben.

Die Reisewirtschaft erwartet von der Politik verlässliche Entscheidungen, die sich auf wissenschaftlich belegte, objektive Fakten stützen. „Was wir nicht brauchen: Gefühlsgeleitete Entscheidungen, die sich in kurzen Abständen wieder ändern: Darunter leiden alle, vor allem die Reisebranche, ihre Kunden – und nicht zu vergessen die gesamte exportorientierte Wirtschaft Deutschlands, die auf internationalem Austausch basiert, grenzüberschreitend tätig ist und auf Geschäftsreisen und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen ist“, so der DRV-Hauptgeschäftsführer.

Nach Meinung des DRV (nicht der Virologen, nicht des RKI und nicht der Mediziner) sind die klassischen Urlaubsländer und deren „Rückkehrer“ nachweislich nicht das Problem und bringen im Vergleich in äußerst geringem Ausmaß Corona mit nach Deutschland. Dieses geht angeblich aus Daten der Flughäfen hervor, die freiwillige Rückkehrer testen. Auf Platz 1 der Corona-Infektionen aus dem Ausland steht das Kosovo. Das ist kein klassisches Urlaubsland der Deutschen. Der DRV verschweigt aber gerne, dass in den klassischen Urlaubsländern Türkei oder Spanien oder Frankreich oder Kroatien oder USA oder Thailand oder... Covid-19 ganz besonders wütet und die Gefahr, das Virus von dort nach Deutschland mitzubringen, riesig ist.

Richtig ist, dass sich die Menschen bei größeren Ansammlungen und Feiern anstecken oder angesteckt werden von Rückkehrern aus dem Balkan. Der Bundeskanzlerin und den Länderchefs wirft der DRV vor, statt politisch sauber zu differenzieren, Urlauber, Geschäftsreisende und die ganze Reisewirtschaft pauschal zur Verantwortung zu ziehen. Noch mehr: Reisebüros und Reiseveranstalter werden durch Entzug der Geschäftsgrundlage bestraft. Das ist nicht verhältnismäßig und entbehrt wissenschaftlicher Grundlage, behauptet der Reiseverband. Wenn die Themen Urlaub und Reisen an den Pranger gestellt werden, ist das aus Sicht des DRV nicht zielführend. Der DRV spricht von Augenwischerei und Aktionismus.  Die politischen Entscheidungsträger mögen sich vor Augen führen: Rund 11.000 Reisebüros und über 2.300 Reiseveranstalter mit fast 100.000 Mitarbeitern werden durch den Zickzackkurs der Bundesregierung gefährdet. Insgesamt stellt die Reisebranche rund 3 Mio. Arbeitsplätze in Deutschland. Weltweit, darauf hat die UNWTO erst kürzlich hingewiesen, geht es um 120 Mio.  Arbeitsplätze.

Mit einem weiteren ziemlich schrägen Argument wartet der DRV auf, mit dem er der Bundesregierung und den Länderchefs ein schlechtes Gewissen einzureden versucht: Dass es in vielen Staaten keine Kurzarbeitsregelungen, keine Überbrückungshilfe und kein Arbeitslosengeld gibt ist allein Angelegenheit dieser Länder und nicht der Bundesrepublik Deutschland. Schwache soziale Netze, die bei vielen Staaten in die Armut führen, zu Hunger und häuslicher Gewalt, liegt auch nicht in der Verantwortung Berlins.

 Der DRV weiter: „Wer viel testet, erfährt viel und das ist gut, denn je mehr wir wissen, desto zielgenauer können wir die Epidemie bekämpfen. Darum muss es gehen: Zielgenaues Bekämpfen. Wir haben als Reisewirtschaft das verstärkte Testen ausdrücklich begrüßt, gerade was Reisen aus Risikoländern betrifft. Wenn wir an Testkapazitätsobergrenzen kommen, müssen wir intelligenter testen.“ Quelle: Bundesregierung / DRV / DMM