E-Zigaretten müssen ins Handgepäck

Da E-Zigaretten sich im aufgegeben Fluggepäck bereits mehrfach selbst eingeschaltet und Brände verursacht haben, ist das Mitführen daher nur noch im Handgepäck erlaubt.

Die in Kanada ansässige Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat die Mitnahme der Geräte in aufgegebenem Gepäck wegen der Brandgefahr verboten. Auch das Aufladen von E-Zigaretten in der Kabine ist untersagt. Grund hierfür ist, dass sich die Heizelemente der kleinen Geräte irrtümlich einschalten und so Brände im Gepäck verursachen. Im Gegensatz zum Laderaum kann in der Kabine in einem solchen Fall leichter eingegriffen werden. Auch wenn Flugreisende im Handgepäck Zugriff auf Ihre E-Zigarette haben, ist ihre Nutzung an Bord bei den meisten Fluggesellschaften ebenso verboten, wie die normaler Zigaretten. Quelle: Dortmund Airport / DMM