Flughafen Paderborn-Lippstadt vorläufig gerettet

Der Regionalflughafen Paderborn/Lippstadt soll entsprechend dem vorläufigen Insolvenzplan des Amtsgerichts Paderborn mit viel weniger Personal und halbierten Steuerzuschüssen als vollwertiger Flughafen fortbestehen. Private Investoren haben kein Interesse an einem Einstieg.

Das Insolvenzgericht Paderborn hat die Gläubiger zum 29. Januar 2021 geladen, um den Insolvenzplan für die Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH zu erörtern und darüber abstimmen zu lassen. Bisherige Gesellschafter sind die Landkreise Paderborn (56,38 %), Soest (12,26 %), Gütersloh und Lippe mit je 7,84 %, Hochsauerlandkreis und Höxter mit je 3,92 %, die Stadt Bielefeld (5,88 %) sowie die IHK Bielefeld (1,57 %) und IHK Detmold (0,39 %). Die Stadt Bielefeld scheidet aus, gibt ihre Anteile an den Kreis Paderborn ab und zahlt einmalig 2,5 Mio. Euro an den Kreis Paderborn. Die Landkreise Gütersloh und Lippe verhandeln mit dem Kreis Paderborn über ihren Ausstieg und dessen Konditionen. Nach der Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger wäre die Sanierung abgeschlossen und die Insolvenz in Eigenverwaltung würde voraussichtlich im Frühjahr 2021 wieder aufgehoben. Der Regionalairport östlich des Ruhrgebiets kann sich danach neu aufstellen.

Der jährliche Zuschuss der Gesellschafter, es sind vorwiegend Steuergelder, soll nach der Sanierung von vormals bis zu 5 Mio. Euro jährlich auf maximal 2,5 Mio. Euro sinken. Mit dem Zuschuss sollen die hoheitlichen Aufgaben eines vollwertigen Flughafens, der eine Betriebsplicht rund um die Uhr zu erfüllen hat, erfüllt werden. Ein Großteil fließt dafür in die Gehälter der Feuerwehrleute des Flughafens. Die Belegschaft wird von 170 auf 65 Beschäftigte reduziert. Davon entfallen allein 45 Personen auf die Feuerwehr. Der vorläufig gerettete Regionalflughafen ist auf eine verringerte Kapazität von 300.000 Passagieren (vor Corona 700.000) ausgelegt.

Dr. Marc Cezanne bleibt auch während des Eigenverwaltungsverfahrens Geschäftsführer.  Die größten Gläubiger sind die Sparkasse Paderborn und die Kommunale Zusatzversorgungskasse (KVW) aus Münster sowie die Agentur für Arbeit. Der Gläubigerausschuss hat seine Arbeit aufgenommen. Der Plan sieht eine feste Insolvenzquote von 25 Prozent vor. Bei einer Zerschlagung der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH in einer Regelinsolvenz gingen die Gläubiger leer aus und sämtliche Arbeitsplätze wären verloren.

Während des Insolvenzverfahrens war fieberhaft nach Investoren gesucht worden. Aber keine der 110 angesprochenen möglichen Investoren reichte ein verwertbares Angebot ein. Auch während der Umstrukturierungen bleibt "PAD" ein Verkehrsflughafen im 24 Stunden-Betrieb für Flugzeuge bis zur Kategorie E. Fluggäste und andere Kunden des Flughafens erfahren durch die Umstrukturierungen keinerlei Einschränkungen. Der zurzeit stark reduzierte Flugverkehr und geschlossene Restaurants im Terminal sind keine Folge des Verfahrens, sondern der Corona-Pandemie. Quelle: Amtsgericht Paderborn / Aero / DMM