Mit der Maßnahme wollen die Franzosen sicherstellen, dass Reisende während der gesamten Reise einen Mundschutz tragen und der nicht abgenommen werden darf. Laut Castex wird der Verzehr von Getränken und Speisen in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln, darunter allen Flugzeugen im Inlandsverkehr, bei den Buslinien, den Zügen des Regional- und Fernverkehrs, den U- und Straßenbahnen etc. untersagt. Das Verbot gilt des Weiteren für alle Kinos, Theater, Sporteinrichtungen usw..
Seitens der Direktion der französischen Bahngesellschaft SNCF heißt es, Anfang Januar würde ein Arsenal von Bestimmungen eingeführt. Die Barbereiche in den OUI-Zügen (so heißen die TGV seit drei Jahren) waren bereits vom 16. März bis 04. Juli 2020 und vom 02. November 2020 bis 09. 2021 geschlossen. Die SNCF verlautbarte, sie können nicht hinter jeden Bahnfahrgast einen Kontrolleur stellen, der aufpasst, ob der Passagier etwas zu essen oder zu trinken zu sich nimmt und seine Mund-Nasen-Schutzmaske ja nicht abnimmt.
Bei Flugzeugen wird das Verbot laut Verkehrsministerium für sämtliche Inlandsflüge gelten. Air France erklärte, sie wolle erst die Veröffentlichung des Ministerialerlasses und seiner Richtlinien abwartet, um zu sehen, welche Änderungen an der Organisation der an Bord angebotenen Dienstleistungen vorgenommen werden müssen.
Der Premierminister fügte noch hinzu, dass die Wirtschaftsbereiche, die von dem Verbot betroffen sein werden (z.B. Cateringbetriebe) entschädigt werden sollen. Quelle: Le Monde / DMM