Geschäftsreiseanbieter wollen nicht den Dummen spielen

Sechs große Geschäftsreiseanbieter in den USA wollen die Airlines stärker in die Pflicht nehmen. Sie haben das US-Verkehrsministerium aufgefordert, die vorgeschlagene Regelung für die Rückerstattung von Flugtickets und den Verbraucherschutz zu ändern. In einem Schreiben an US-Transportminister Pete Buttigieg stellen die TMC-Chefs fest, dass die derzeitige Fassung der Regelung zu einer unangemessenen Haftung und Unsicherheit für TMC führen würde.

Die TMC-Koalition (American Express Global Business Travel, BCD Travel, CWT, CTM North America, Direct Travel und Internova) hat ein Problem damit, dass TMCs als Ticketvermittler für die Rückerstattung, Gutschrift oder den Gutschein eines Kunden gemäß der geplanten Vorschrift des U.S.-Department of Transportation verantwortlich sein sollen, auch wenn es die Fluggesellschaft ist, die die Flugpläne festlegt und Rückerstattungen, Gutschriften oder Gutscheinanträge bewertet und ausstellt.

In ihrem Schreiben an das Ministerium empfiehlt die TMC-Koalition drei Änderungen an der aktuellen vorgeschlagenen Regelung, die das US-Verkehrsministerium im August angekündigt hatte. So sollen TMCs, anders als es das Verkehrsministerium vorsieht, nicht für Rückerstattungen haften, wenn der eingetragene Händler die Fluggesellschaft ist. Nach dem Willen der Geschäftsreiseanbieter müssen die Fluggesellschaften im Fall von Verspätungen oder Flugausfällen Rückerstattungen direkt an die  Kunden zurückzahlen. Für die eher seltenen Fälle, in denen ein Geschäftsreisebüro der eingetragene Händler ist, empfiehlt die Koalition des Weiteren, dass die  TMC in ihrer Eigenschaft als Ticketagent nicht verpflichtet sein soll, dem Kunden eine Rückerstattung zu gewähren, jedenfalls so lange, bis die Fluggesellschaft der TMC die Kosten für das Ticket erstattet hat.

Schließlich Punkt 3: Die TMCs fordern eine Änderung der Vorschriften dahingehend, dass die Airlines generell die alleinige Verantwortung dafür tragen, zu bewerten, zu entscheiden und dem Flugscheinvermittler und dem Kunden klar und rechtzeitig mitzuteilen, ob ein Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung, ein Ticket oder einen Gutschein hat, unabhängig davon, ob es sich um einen stornierten oder geänderten Flug oder um einen vom Verbraucher gewünschten gesundheitlichen Grund handelt.

Mit dem momentanen Lösung können die TMCs und erst recht die Kunden zufrieden sein: Denn die  Bearbeitungszeit für Ausgeichsanträge kann sich erheblich verlängern und zu Unsicherheiten führen, wenn die Fluggesellschaften nicht rechtzeitig Entscheidungen treffen und diese dem Ticketagenten und dem Kunden klar mitteilen. 

Darüber hinaus hat die Gruppe fast ein Dutzend zusätzlicher Kommentare eingereicht, in denen sie die drei wichtigsten Empfehlungen im Detail erläutert, wie z. B., dass die vorgeschlagene Regelung nur für Transaktionen gelten soll, die eine Verkaufsstelle in den USA haben, dass eine von einer Fluggesellschaft genehmigte Rückerstattung in der ursprünglichen Zahlungsform erfolgen sollte und dass sie davon abrät, von Fluggesellschaften oder Ticketagenten die Ausstellung einer nicht ablaufenden Gutschrift oder eines Gutscheins zu verlangen, da dies finanzielle Unsicherheit für Unternehmen schafft. Quelle: GBT / NCD / Travel Inside / DMM