Wie das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek am Mittwoch, 14. Oktober 2020 mitteilte, stellt der Bund das Sachplanverfahren für die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in ein ziviles Flugfeld mit Bundesbasis ein. Zur Begründung führte das Uvek eine stark veränderte Ausgangslage an. Die Abklärungen hätten ergeben, dass der Flugbetrieb in Dübendorf aus Sicherheitsgründen größeren Koordinationsbedarf mit dem Flughafen Zürich auslösen würde als zunächst angenommen. Zudem hätten die benachbarten Gemeinden große Vorbehalte geäußert. Der Bundesrat halte es nicht mehr für realistisch, am bisherigen Konzept festzuhalten, und beende die Zusammenarbeit.
Der Bundesrat hatte 2014 für das Dübendorfer Gelände eine Dreifachnutzung mit Innovationspark, militärischer Bundesbasis und zivilem Flugfeld beschlossen (DMM berichtete). Durch das Urteil eines Zürcher Gerichts vom Juli 2020 sei auch die Planung für den Innovationspark gebremst worden, so der Bund weiter. Auch dies spreche gegen das bisherige Konzept.
Dennoch gibt sich die Schweizer Regierung weiterhin an einer anderweitigen Nutzung Dübendorfs interessiert. Bestehen bleibt vorerst das Interesse an einer militärischen Helikopterbasis und am Innovationspark. Die Flugplatz Dübendorf AG erklärte, man nehme die Entscheidung konsterniert zur Kenntnis. Die Rahmenvereinbarung lasse eine einseitige Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zu. Es gebe aber eine Entschädigungspflicht, so die FDAG. Quelle: Uvek / DMM