Geschäftsreisen nach Japan wieder möglich

Die Einreise nach Japan für Ausländer mit Visa für Geschäftsreisen ist seit 01. März wieder möglich, meldet das Auswärtige Amt. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Allerdings sind Flugreisen nach Tokyo, Osaka & Co. seit der russischen Luftraumsperre viel zeitaufwändiger. Statt ca. 10 bis 11 Stunden dauern Flüge ab sofort etwa 13 bis 14 Stunden, möglicherweise noch länger, wenn Tankstopps nötig werden.

Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility), einschließlich bereits ausgestellter Visa ist mit Wirkung vom 01. März 2022 wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann seit 01. März 2022 wieder erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich. 

Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung (Re-entry permit) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin. Es sind zudem Quarantäneregeln einzuhalten. Deutschland gilt seit 03. Dezember 2021 als Virusvariantengebiet der Kategorie 2. Am Flughafen wird bei Ankunft in jedem Fall ein COVID-19-Test durchgeführt. Die Quarantäne beträgt derzeit sieben Tage für alle Einreisenden.

Mit Wirkung vom 01. März 2022 gilt Folgendes: Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Japan in Deutschland aufgehalten haben, und keine in Japan anerkannte Booster-Impfung für COVID-19 vorweisen können, müssen sich für drei Tage in eine vom Quarantänepersonal zugewiesene Unterkunft begeben. Am dritten Tag wird erneut ein COVID-19-Test durchgeführt. Sollte dieser negativ sein, kann die zugewiesene Quarantäne beendet werden und eine anschließende häusliche Quarantäne entfällt. Personen, die über eine von Japan anerkannte Booster-Impfung verfügen, können die siebentägige Quarantäne in der eigenen Wohnung oder in einer selbst organisierten Unterkunft absolvieren. Mit einem negativen COVID-19-Testergebnis am dritten Tag kann die häusliche Quarantäne beendet werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden. Dies gilt auch für japanische Staatsangehörige und Inhaber einer Daueraufenthaltserlaubnis.

Auf ausreichende Mitführung von eventuell notwendigen Medikamenten sollte geachtet werden. Auch die Einhaltung spezieller Diät-Vorschriften (vegan, Gluten-frei) kann sich als schwierig erweisen. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.

Nicht-japanischen Staatsangehörigen, die sich in den letzten 14 Tagen vor ihrer geplanten Einreise nach Japan in einem Risikoland aufgehalten haben, wird die Einreise nach Japan in der Regel nicht gestattet. Ausländische Staatsangehörige mit „Residence“-Status in Japan und gültiger Re-entry-permit sind unter bestimmten Auflagen ausgenommen. Quelle: Auswärtiges Amt / DMM